Re: GKV nach Auslandsaufenthalt (Krankenkassenrecht)

jan, (vor 7071 Tagen) @ Gast

nur bei Hartz 4 oder Arbeitsaufnahme ist eine gesetzliche Versicherung möglich...

andere Möglichkeiten sehe ich ohne abgeschlossene Anwartschaftsversicherung nicht.

jan


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