Re: GKV nach Auslandsaufenthalt (Krankenkassenrecht)

jan, Donnerstag, 10.08.2006, 18:04 (vor 6680 Tagen) @ Gast

nur bei Hartz 4 oder Arbeitsaufnahme ist eine gesetzliche Versicherung möglich...

andere Möglichkeiten sehe ich ohne abgeschlossene Anwartschaftsversicherung nicht.

jan


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum