PKV Antrag / Gesundheitsfragen und "Zähneknirschen"?? (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
mein Zahnarzt hat mir vor ein paar Wochen eine Beißschiene für die Nacht verschrieben, da ich wohl dazu neige, nachts etwas mit den Zähnen zu knirschen. Nun will ich in die PKV und will auch alle Gesundheitsfragen korrekt ausfüllen. Abulant und stationär gibts nichts zu sagen. Im Zahnbereich lediglich 2 Kronen und eben die Beißschiene.
Meine Frage: Hat jemand schon mal gehört, das es Probleme bei der PKV-Aufnahme wegen dem Knirschen gab? Immerhin findet man Studien, die meinen, das Zähneknirschen kommt von großem persönlichem Streß, es bestünde sogar die "Neigung zu depressiven Zuständen"...
Andererseit: Brauche ich die Schiene überhaupt anzugeben? Die Gesundheitsfragen im Zahnbereich beziehen sich ja nur auf *derzeit* durchgeführte Behandlungen, oder notwendige, angeratene oder beabsichtigte. Die Schiene habe ich ja jetzt und da ist die Behandlung doch eigentlich abgeschlossen. Oder bin ich "in Behandlung" weil ich die Schiene habe und auch (manchmal) benutze?
Wäre für einen Tipp sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Marco S.
Re: PKV Antrag / Gesundheitsfragen und
mit der Schiene bist du nicht in einer Behandlung. Sondern es ist nur ein Hilfsmittel wie auch Kompressonsstrümpfe und soweiter
Aber angeben würde ich es immer tun denn bei mir habe ich es aus gedankenlosigkeit vergessen und es wurde daraus ein nachteil