Studentin weit über 30... (Krankenkassenrecht)
Liebe Forenteilnehmer,
irgendwie google ich seit Stunden, aber eine definitive Auskunft kann ich einfach nicht finden, also vielleicht habe ich ja hier Glück.
Ab dem 1.10.06 beginne ich ein Sozialökonomisches Studium. Den Zugang zu diesem Studium habe ich über eine Hochschulzulassungsprüfung im März diesen Jahres erworben und glücklicherweise (über die Härtefallregelung) auch gleich einen Studienplatz bekommen.
Dies ist meine Erstausbildung !!!
Meine Krankenkasse behauptet nun ich könnte mich aufgrund meines Alters (36) nur noch freiwillig Krankenversichern für knapp 140,00€ Beitrag ( die Kinder sind da mit drin) pro Monat.
Im Internet habe ich folgendes gefunden und wüsste nun, ob das für mich greift:
Ende der KVdS
Die Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr
oder das 14. Fachsemester vollendet.
Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn die Art
der Ausbildung, familiäre Gründe oder persönliche Gründe, insbesondere der Erweb der Zugangsvoraussetzung (z.B. Abitur) in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs,
die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Ist die KV verpflichtet mich studentisch zu versichern, wenn der o.g. Text auf mich zutrifft, der ist dies eine Ermessensentscheidung der KV?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Béla