Studentin weit über 30... (Krankenkassenrecht)

Béla @, Montag, 11.09.2006, 12:43 (vor 6648 Tagen)

Liebe Forenteilnehmer,

irgendwie google ich seit Stunden, aber eine definitive Auskunft kann ich einfach nicht finden, also vielleicht habe ich ja hier Glück.

Ab dem 1.10.06 beginne ich ein Sozialökonomisches Studium. Den Zugang zu diesem Studium habe ich über eine Hochschulzulassungsprüfung im März diesen Jahres erworben und glücklicherweise (über die Härtefallregelung) auch gleich einen Studienplatz bekommen.
Dies ist meine Erstausbildung !!!
Meine Krankenkasse behauptet nun ich könnte mich aufgrund meines Alters (36) nur noch freiwillig Krankenversichern für knapp 140,00€ Beitrag ( die Kinder sind da mit drin) pro Monat.

Im Internet habe ich folgendes gefunden und wüsste nun, ob das für mich greift:


Ende der KVdS

Die Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr
oder das 14. Fachsemester vollendet.

Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn die Art
der Ausbildung, familiäre Gründe oder persönliche Gründe, insbesondere der Erweb der Zugangsvoraussetzung (z.B. Abitur) in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs,
die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Ist die KV verpflichtet mich studentisch zu versichern, wenn der o.g. Text auf mich zutrifft, der ist dies eine Ermessensentscheidung der KV?


Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Béla

Re: Studentin weit über 30...

jan, Montag, 11.09.2006, 18:03 (vor 6648 Tagen) @ Béla

das problem wird sein, dass hier nur eine bestehende Versicherung fortbestehen kann.

Also Sie haetten vor dem 30. Lebensjahr anfangen muessen.

Ansonsten wären die Risiken zu groß dass z.B. jemand jahrelang privat und günstig versichert war und im alter das Abi nachholt und danach in die versicherungspflicht der studenten nach einschreibung rutschen möchte.

ich glaube sogar dass hier ein sozialgerichtsurteil vorliegt, dass ein Studium vor dem 30. Lebensjahr vorschreibt um einen verlängerungstatbestand in anspruch nehmen zu können.

genua weiss ich das aber nicht.

Jan

Re: Studentin weit über 30...

Béla @, Montag, 11.09.2006, 22:24 (vor 6648 Tagen) @ jan

Hallo Jan,

ich war heute bei der AStA und die haben mir bei vielen Fragen schon sehr weitergeholfen. Der "Krankenversicherungsexperte" ist allerdings erst ab Mittwoch wieder da und den werde ich auch umgehend kontaktieren.
Trotzdem bedanke ich mich für Deine Antwort! :-)

Viele Grüße,
Béla

Re: Studentin weit über 30...

Strana, Donnerstag, 14.09.2006, 10:39 (vor 6645 Tagen) @ Béla

Hallo, wie du richtig schreibst "Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort ...) sind diese Ausnahmefälle nur relevant für das FORTBESTEHEN der Krankenversicherungspflicht der Studenten. Voraussetzung ist hier immer, dass das Studium vor Vollendung des 30. LJ aufgenommen wurde. Da gibt es keine Ausnahme in deinem Sinne, die krankenkasse hat recht.

Sorry für dich.

Gruß Strana

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