Re: '400-Euro-Job': Umsatz oder Gewinn? (Krankenkassenrecht)

Strana, Freitag, 15.09.2006, 14:27 (vor 6644 Tagen) @ Tanja

Hallo, du wirfst hier zwei Sachen durcheinander! 1. ein 400 EUR-Job ist eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis und eine Dozententätigkeit ist eine selbstständige Tätigkeit.
2. die Grenze 400 EUR gilt nicht bei selbstst. Tätigkeiten nur bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

Dein Anspruch auf Familienversicherung ist abhängig von allen deinen Einkünften gesamt (Zinsen, GEWINN aus der selbstst. Tätigkeit etc). Die grenze liegt hier bei max ca. 340 EUR (hab die genaue Zahl jetzt nicht im Kopf).


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