Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung (Krankenkassenrecht)
Ist es richtig, daß bei einem gewünschten Wechsel zum 01.12.06 in die private Krankenversicherung, ich zuvor 3 Jahre freiwillig gesetzlich versichert sein muß? Auch wenn der Arbeitgeber gewechselt wird?
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
Thomas, Donnerstag, 02.11.2006, 17:52 (vor 6600 Tagen) @ Petra Krämer
Genauso ist es, wenn Sie nicht spätestens am 26.10. gekündigt haben, falls Sie da schon freiwillig versichert waren.
Ab diesem Stichtag gitl die neue Regelung: 3 Jahre Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze, egal bei wem beschäftigt, sind
Voraussetzung für den Wechsel in die GKV.
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
Pfeife , Donnerstag, 21.12.2006, 17:21 (vor 6551 Tagen) @ Petra Krämer
was soll ich machen?
1. habe vor dem 26.10 meine kasse (AOK) gekündigt weil ich zur ikk wechseln wollte (ab dem 01.01.07)
2.habe jetzt aufgrund der betriebsprämie und des weihnachtsgeldes mit dem novembergehalt festgestellt, dass ich über der grenze liege, allerdings wird das erst am 31.12 vom arbeitgeber gemeldet
3.papierkram ist alles erledigt und ich habe schon das kärtchen von der ikk
kann ich jetzt trotzdem in die private kasse wechseln zum 01.01.07 ?
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
Thomas, Samstag, 23.12.2006, 17:38 (vor 6549 Tagen) @ Pfeife
Nach unbestätigten Gerüchten hat sich die Grenze auf Mitte Januar verschoben, da der Gesetzgebungsprozess stockt. Kündigung einfach rausschicken bzw. Antrag bei der anderen Kasse zurückziehen. Am besten lassen Sie sich den Eingang der Kündigung persönlich bestätigen.
Bedenken Sie aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchstehen müssen bei der PKV und hier wirklich ALLES angegeben werden muss, sonst fliegen Sie aus der PKV raus und werden nie wieder in irgendeine KV reinkommen, außer Ihr Gehalt sinkt wieder unter die Pflichtgrenze. Damit Ihnen klar ist, von was ich rede: kleinste Rückenprobleme oder harmlose Migräne führen bei den billigen PKVen zur Ablehnung oder zu horrenden Zuschlägen, die auch bei jeder Beitragserhöhung proportional miterhöht werden. Und es wird vorausgesetzt, dass Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen wirklich alles wissen, was irgendein Arzt im Praktikum irgendwann in den letzten 3 bis zu 10 Jahren in irgendein Computersystem eingefüttert hat.
Und der PKV-Basistarif für "kranke" Fälle steht durch den Widerstand des Bundesrates noch in den Sternen. Also sollten Sie nichts überstürzen.
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
Pfeife , Samstag, 23.12.2006, 20:04 (vor 6548 Tagen) @ Thomas
@Thomas
Danke für die Tipps.
Da ich aber bis auf ne Daumenfraktur vom Skifahren von vor 5 Jahren keine sonstigen Krankheiten habe und noch unter 30 Jahre alt bin denke ich, dass ich einen Antrag bei der Privaten Kasse stellen werde - da es einfach ne Preisfrage ist. Warum soll ich bei der Gestzlichen 500 zahlen wenn ich Privatpatient mit 300 EUR im Monat sein kann??
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
jan, Samstag, 23.12.2006, 22:29 (vor 6548 Tagen) @ Pfeife
freue dich darauf in 10-15 jahren das doppelte zu zahlen ;)
meine Schwiegereltern, beide selbständig sind seit 1990 privat versichert. Der Beitrag hat sich, obwohl bisher nur zahnarzt für normale "Zahnfüllungen" sowie Allgemeinmidiziner für "Erkältungen" in Anspruch genommen wurden, bis heute mehr als verdoppelt. Sie Zahlen inzwischen entsprechend Ihrem Einkommen mehr als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie würden sich übrigens über die derzeitigen Erhöhungen der Kassen um 0,3 -1,6 % freuen jedoch muessen beide z.B. ab 01.01.2007 , 12 % bzw 9 % mehr zahlen als 2006.
ich bin z.b. gesetzlich versichert und habe mich über zusatzversicherungen entsprechend bestens abgesichert.
weiterhin wird mein beitrag entsprechend meines Einkommens berechnet. Wenn es also mal nicht so gut läuft ist der beitrag sogar niedriger als jetzt.
gruß jan
Re: Voraussetzung für Wechsel von gesetzlicher zu privater Versicherung
Thomas, Sonntag, 24.12.2006, 17:08 (vor 6548 Tagen) @ jan
Da Pfeife Angestellter ist, wird er bei einem Absinken seines Einkommens eh versicherungspflichtig - zumindest bis zum 55. Lebensjahr. Als Single oder Familienvater mit arbeitender Ehefrau ist die PKV in jungen Jahren definitiv billiger als eine GKV + maximale Zusatzversicherung mit zur PKV vergleichbarer Leistung (ambulant Privatarzt im Kostenerstattungsverfahren ohne Chipkarte und Chefarzt + 1-Bett bei europaweiter freier Krankenhauswahl): Denn dann kämen auf die 600 Euro für die GKV noch gut 120 Euro für die Zusatz-PKV. Bitte nicht mit diesen Zahn- und Zuzahlungstarifen kommen. Die sind meist durch die diese billig machenden Leistungseinschränkungen unsinnig. Denn eine KV soll im Risikofall Leistung bringen - meiner Meinung nach Höchstleistung - und nicht einen Sparprozess ersetzen. Schließlich kann man auf Zahnersatz sparen, genauso wie man auf ein neues Auto auch spart.
Wichtig ist nur, die Beitragsersparnis zur GKV anzulegen und nicht vorzeitig zu verbraten - denn die PKV ist in der Rentenzeit definitiv teurer als eine GKV + die besten Zusatz-PKV-Tarife, außer man verfügt über Ruhebezüge oberhalb von 3000 Euro netto monatlich pro Person.