GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)

problemfall, Montag, 13.11.2006, 13:26 (vor 6589 Tagen)

Hallo zusammen,

z.Zt. ist folgende Situation ich (PKV-nicht selbständig), 2 Kinder (beide PKV), Frau (ALG I - GKV) und 3. Kind unterwegs (Jan.2007)
Ich möchte gerne die ersten 3 Monate zu Haus bleiben, um meine Frau zu unterstützen, da 1.Kind gerade in die Schule gekommen ist und 2.Kind gerade im KiGa angefangen hat.
Wenn das Elterngeld von 1800 Euro nicht mitgerechnet wird, falle ich unter die Verdienstgrenze von 47250 Euro (2006) und muß mich wieder GKV versichern. Ist das richtig so ? Oder zählt das Elterngeld beim Jahresarbeitsentgelt mit ?
Ich hoffe jemand kennt sich aus und weis Rat.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Ralf

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

Thomas, Montag, 13.11.2006, 15:32 (vor 6589 Tagen) @ problemfall

1. Es entsteht keine Versicherungspflicht, da die Elternzeit kein versicherungspflichtiger Tatbestand ist.
2. Es entsteht aufgrund des Elterngeldes auch keine Möglichkeit zur Familienversicherung.
3. Wenn Sie auf diesem Wege in die GKV zurück wollen, ist das der falsche Weg, denn Sie müssen mindestens 12 Monate pflichtversichert sein, um dann freiwillig in der GKV bleiben zu können.

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

Thomas, Montag, 13.11.2006, 15:37 (vor 6589 Tagen) @ Thomas

Noch eine Anmerkung:
Bei unterjähriger Beschäftigung gilt immer das durchschnittliche Monatseinkommen als Bezugsgröße.

Übrigens: Sie können unter gewissen Umständen sogar eine Berfreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn Sie aufgrund von Kindererziehung Teilzeit arbeiten würden. Dies kommt für Sie wohl nicht in Frage, aber Sie sehen daran, dass Kinderkriegen keine Folgen auf die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der Voll-PKV hat!

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

problemfall, Dienstag, 14.11.2006, 13:29 (vor 6588 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine Antwort. Nach meiner Ansicht liegst Du nicht ganz richtig. Ich habe im SGB nachgelesen, daß für die Ermittlung des JAE nur Arbeitsentgelte gerechnet werden. In meinem Fall wären das bei 9 Monaten weniger als der Grenzbetrag und ich würde automatisch versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Prüfung zu Beginn eines jeden Jahres durchzuführen. Da zu diesem Zeitpunkt die Elternzeit schon beantragt ist, erkennt der Arbeitgeber sofort das Unterschreiten der Grenze und sollte mich bei meiner letzten GKV anmelden.
Habe ich das alles richtig verstanden oder nicht ?

Gruß Ralf

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

Thomas, Dienstag, 14.11.2006, 14:39 (vor 6588 Tagen) @ problemfall

Nein!
Denn das JAE geht von mindestens 12 Monatslöhnen aus, die liegen damit nicht vor! Bis zur geplanten Gesetzesänderung, dass man drei Jahre über der JAE liegen muss, konnte ein gut verdienender Angestellter z.B. beim ersten Job nach dem Studium sich auch gleich privat versichern, obwohl er z.B. erst im September zu arbeiten begann.

Vergleichen Sie einmal:

http://www.aok-business.de/index2.php?page_id=service/zahlen/grenz.html&menu_id=21121&uid=0&gate=2004&sesid=AOK4-1129111703366254&buland=2&buland2=2&bafr=0&unilife=0

Da können Sie sehen, dass es reicht am 31.12. genau 131,25€ für nur einen Tag zu verdienen, um versicherungsfrei für das nächste Jahr zu sein, wenn das Tagesgehalt gleich bleibt!

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