AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kai C. @, Samstag, 16.05.2009, 13:08 (vor 5675 Tagen)

Hallo,

ich bin seit mitte Februar Krank geschrieben wegen eines Bandscheibenvorfalls.
Aufgrund der Krankmeldung wurde mir gekündigt (Probezeit), und die Kasse zahlte dann Krankengeld.
Die Krankenkasse wollte die Krankengeldzahlung sofort einstellen (Gutachten nach Aktenlage des MDK)
Nachdem mein Arzt diesem Widersprochen hatte, gab es eine Einladung zur Untersuchung beim MDK.

Mittlerweile erfolgte die Untersuchung des MDK. Meine Beschwerden werden nicht angezweifelt, und die bisherigen Befunde (MRT) sind auch eindeutig.

Krankengeld wird mir aber trotzdem versagt.

Die MDK Beurteilung sieht wie folgt aus:
Aufgrund der heutigen Untersuchung kann ein Leistungsbild formuliert werden für körperlich bis zu mittelschwere Arbeiten in wechselnder Körperhaltung, ohne Heben, Tragen und Bewegen von Lasten.

Übereinstimmung von Leistungsvermögen mit Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Aus medizinischer Sicht nicht weiter AU.
Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor.

Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf das geschilderte Leistungsbild.

-------------------------------------
Gegen die Beurteilung des Leistungsvermögens ist nichts einzuwenden !!
Aber eine Übereinstimmung des Anforderungsprofils meiner letzten Tätigkeit liegt definitiv nicht vor.
Nicht ohne Grund habe ich die Arbeit verloren. Als CNC-Fräser im Maschinenbau deckt sich das nicht.

Zu allem Überfluss hat mein behandelnder Arzt 3 Wochen Urlaub.

Ich habe bei der Rentenversicherung eine Umschulung beantragt, aber das dauert ja alles seine Zeit bis die Anträge bearbeitet sind.

In meinen Augen ist das Gutachten nur ein Abschieben in die "Sozialhilfe".
Nach meiner Kentniss müsste die Krankenkasse weiter Krankengeld zahlen, da die Arbeitslosigkeit erst NACH der Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.

Hat hier vielleicht jemand Tips wie man in so einem Fall am besten vorgeht ?
Habe mir einen Termin beim zuständigen Abteilungsleiter der KK geben lassen, denke aber nicht, das sich da groß was ändern wird.
Termin beim Rechtsanwalt ist auch schon gemacht, wenn ich aber sehe wie lange der Klageweg vor den Sozialgerichten dauert, wird mir jetzt schon schwindelig.

Die Aussage der MDK Ärztin während der Untersuchung war, das ich Ihrer Meinung nach nicht mehr in meinem Job arbeiten kann, und die Rechtslage klar sei, da ich ERST krank wurde, und DANN den Job verloren habe.
Im Gutachten findet man darüber natürlich nichts.

MfG

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Czauderna, Samstag, 16.05.2009, 18:25 (vor 5675 Tagen) @ Kai C.

Hallo,
so wie ich Sache sehe hat der MDK bei seinem Gutachten zwar
auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit Rücksicht genommen, aber seine
Schlussfolgerung an die Tatsache der inzwischen eingetretenen Arbeitlosigkeit geknüpft, sprich eine Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorgenommen.
Die Kasse folgt diesem Gutachten natürlich gerne, stellt daie Krankengeldzahlung ein und verweist den Betreffenden an die
Bundesagentur für Arbeit, allgemein immer noch Arbeitsamt genannt.
Diesem obliegt es nun a) Arbeitslosengeld zu zahlen und B) eine Vermittlung unter Beachtung der Bealstungsfähigkeit vorzunehmen. Dafür nimmt sie allerdings in der Regel nicht das MDK-Gutachten sondern die Aussagen des eigenen ärztlichen Dienstes als Grundlage..
Was kann man dagegen machen ??
Schwierige Sache - als Patient grundsätzlich nichts, weil hier ausschliesslich medizinische Gründe und Begründungen eine Rolle spielen - es liegt also an den behandelnden Ärzten der Kasse bzw. dem MDK solche Befunde (Gründe) vorzulegen, die
auch als Arbeitsloser eine Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.
Mann könnte auch sofort klagen, aber eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. kein Krankengeld.
Ich empfehle auf jeden Fall vor dem gespräch mit dem Krankenkassen Mitarbeiter den Arzt aufzusuchen und sich dort
ggf. einen Widerspruch aus ärztlicher Sicht ausstellen zu lassen.
Gruß
Czauderna

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Michael, Samstag, 16.05.2009, 23:28 (vor 5675 Tagen) @ Czauderna

Blödsinn. Der Einwand des behandelnden Arztes nach den geltenden AUR ist doch bereits gelaufen und eine Zweitbegutachtung wurde bereits durchgeführt.
Sofern der Widerspruch aufrecht gehalten wird, erteilt die Kasse einen Widerspruchsbescheid, gegen den dann geklagt werden kann. Zur Verweisbarkeit gibt es bekanntlich einschlägige BSG-Rechtsprechungen.
In der Zwischenzeit heißt es: arbeitslos melden, Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit erstellen und die Umschulung vorantreiben. Dies geht bekanntllich schneller, wenn die Arbeitsagentur erst Mal zahlen muss.....
Wieso eigentlich in die Sozialhilfe treiben?? Es gibt ja erst Mal Arbeitslosengeld und in der Zwischenzeit wird ja wohl die Umschulung durchgehen oder wurde das Arbeitslosengeld bereits vor Beginn der Beschäftigung aufgebraucht?

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 12:35 (vor 5674 Tagen) @ Michael

richtig, der Einwand meines Arztes ist schon passiert, daraufhin gab es ja die Untersuchung beim MDK.

Wieso ein in die Sozialhilfe treiben ? Eine Ärztliche Untersuchung vom der Arbeitsagentur gab es auch schon, Fazit war, das ich derzeit nicht Vollzeit arbeiten könne. Was das für die ALG Berechnung bedeutet dürfte klar sein.
Wo finde ich denn "einschlägige BSG Rechtsprechungen" ?

Ich habe bisher nichts passendes gefunden.
Die Krankenkasse nimmt als Maßstab zur AU Beurteilung meine letzte Tätigkeit (CNC-Fräser, Metallverarbeitung, Maschinenbau).
Das ist ja auch völlig OK !
Ich weiß nur nicht wie man drauf kommen kann, das man in diesem Beruf "in wechselnder Körperhaltung, ohne Heben, Tragen und Bewegen von Lasten" arbeiten soll.

Bleibt als Fazit : ALG plus zusätzlichen Antrag auf ALG2 (oder wie auch immer sich das nun nennt). Man kann den Dingen andere schöne namen geben, es ist in meinen Augen aber Sozialhilfe, und ein Abschieben von einer Stelle zur nächsten.

Die Umschulung ist bei der DRV beantragt. Da eine erhebliche Gefährdung der EF besteht, wird diese wohl auch genehmigt werden.

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

GAST, Sonntag, 17.05.2009, 13:41 (vor 5674 Tagen) @ Kai C.

NEIN, da hast du oben einiges nicht verstanden.

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses wird die AU nicht mehr nach der letzten Tätigkeit sondern fiktiv nach jeder möglichen, die es auf dem Arbeitsmarkt geben könnte!

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 14:59 (vor 5674 Tagen) @ GAST

das stimmt definitv nicht !

Da das Arbeitsverhältnis erst beendet wurde NACHDEM die Arbeitsunfähigkeit begann, wird als Maßstab für die weitere AU der zuletzt ausgeführte Beruf genommen.

Nachzulesen auch in den AU Richtlinien.

Das ist aber auch - wie bereits geschrieben - überhaupt nicht das Problem !!!

Die Krankenkasse bzw. der MDK nehmen als Maßstab meinen zuletzt ausgeführten Beruf (CNC-Fräser), was auch völlig richtig ist.

Nur wird dieser Beruf von der KK und dem MDK falsch bewertet - habe ich bereits auch geschrieben.

Ein Durchlesen meines Beitrags VOR dem Antworten wäre da hilfreich gewesen.

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Czauderna, Sonntag, 17.05.2009, 16:04 (vor 5674 Tagen) @ Kai C.

Hallo,
so wie du das beschreibst wäre das der Idealzustand aber du kannst mir schon glauben - ich habe schon oft solche MDK-Gutachten gesehen wo genau so gehandelt wurde wie es hier beschrieben wurde - Au-Richtlinien hin oder her.
Dein Einwand, das von der Kasse bzw. dem MDK deine bisher ausgeübte Tätigkeit falsch eingeschätzt bzw. beurteilt wurde - hat du da evtl. einen Anhaltspunkt dafür ??.
Alles was die Kasse will ist Krankengeld sparen bzw. so wenig wie notwendig ausgeben - das ist Fakt.
Ich behaupte mal - wenn Du noch eine Bschäftigung hättest wäre
dein Widerspruch mit Sicherheit erfolgreich, so aber sehe ich da
erfahrungsgemäss schwarz - würde mich freuen wenn es nicht so wäre, aber wie gesagt.
Und noch etwas - ich lese immer die mehrfach Beiträge durch bevor auf sie antworte.
Gruß
Czauderna

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 16:49 (vor 5674 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

naja, was heißt Anhaltspunkte das die Einschätzung falsch ist.......

Fakt ist, das man als Fräser im Maschinenbau/der Metallverarbeitung den ganzen Tag steht, und keine "wechselnde Körperhaltung ohne Heben Tragen und Bewegen von Lasten" hat.

Man steht fast ausschließlich, man hebt, trägt und bewegt Lasten.

Wird wohl jeder bestätigen der diesen Beruf ausübt. Ich mache das nun ja auch seit rund 15 Jahren.

Ich befürchte aber, das es auf eine Klage vorm Sozialgericht hinauslaufen wird.

Man kommt sich vor wie bei Don Quijotes Kampf gegen die Windmühlen.
Ohne juristische Hilfe hat man verloren.

Ich werde nächste Woche aber auch mal etwas anders versuchen mich zu wehren.

Gruss

Gruss

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

gast, Sonntag, 17.05.2009, 16:57 (vor 5674 Tagen) @ Kai C.

lieber CNC-Fräser .... du kennst dich in deinen Beruf sicher gut aus und kannst auch die AU-Richtlinien lesen!

Doch glaub mal Fachleuten der GKV bisschen mehr, bei ende des Arbeitsverh. gilt für die AU nicht mehr der zuletzt ausgeübte Beruf und zwar deshalb: wenn du arbeitslos geworden und nicht AU wärst, dann hätte man dich auch nicht nur als fräser vermitteln können und bei ALG II ist alles zumutbar!

zur sogenannten Verweisbarkeit gibt es (siehe oben schon geschrieben) genug Urteile auch vom BSG und die kenne Ich als Sofa und du als CNC-Fräser sicher nicht!

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 17:09 (vor 5674 Tagen) @ gast

und wieder ein Gast Beitrag den die Welt nicht braucht.

es zählt in diesem Fall der zuletzt ausgeübte Beruf, das ist Fakt. Sieht auch meine Krankenkasse so.

Das ist aber nachwievor hier nicht das Problem.
Die Urteile in diesem Bereich kenne ich zugenüge, und die sehen das genauso.

Aber, ich sage es gerne noch einmal :

DAS IST ÜBERHAUPT NICHT DAS VON MIR ANGESPROCHENE PROBLEM.

"Fachleuten" der GKV was glauben ? Ein sehr guter Witz.

Hier, nur für Dich:

Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Beurteilung der AU enthalten hierzu folgende festlegung:

AU liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der AU ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Zu Beginn der AU haben Sie als eine Tätigkeit als CNC-Fräser ausgeübt. Dieses Berufsbild ist deshalb Maßstab für die Beurteilung der AU.

Das ist die Ausführung meiner GKV dazu.
Aber mit dem lesen hat man als Sofa wohl so seine Probleme.

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

gast, Sonntag, 17.05.2009, 20:33 (vor 5674 Tagen) @ Kai C.

ja, ja ... wenn ich das so lese, frag ich mich, ob du die urteile etc. richtig verstehst!?

was glaubst du warum fragen krankenkassen ihre mitglieder auf den krankengeldauszahlformularen ob das beschäftigungsverhältnis endete??? aus spass??? NEIN weil dies Auswirkungen auf die Beurteilung der AU wg. der verweisbarkeit hat!

aber lassen wir das ... warum sollen wir dir hier helfen??? du weißt doch eh alles selbst am besten, melde dich doch arbeitsfähig und such dir einen job bei ner krankenkasse die warten auf dich!

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Kai C. @, Sonntag, 17.05.2009, 23:14 (vor 5674 Tagen) @ gast

Ach Ja, immer wieder schön zu sehen :o)

In den tiefen anonymen Weiten des www werden selbst kleine Lichter wie du es bist mal zu einer kurzen hellen SuperNova.

Aber schaumal, nur für Dich:

wenn während der AU das Beschäftigungsverhältnis endet, dann ist bei der Beurteilung der AU nicht mehr auf die konkreten Anforderungen am letzten Arbeitsplatz abzustellen, sondern abstrakt auf die Art der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (Urteile des BSG vom 08.02.2000 - B 1 K R 11/99 R; 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R).

Bundessozialgericht - Az.: B 1 KR 21/05 R - Urteil vom 04.04.2006 :
Die zuletzt ausgeübte bzw. eine gleichartige Tätigkeit bleibt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes - ausnahmsweise - nur dann für die Beurteilung der AU maßgebend, wenn der Versicherte bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis im Krg-Bezug stand.

So, und nun geh schlafen, morgen geht die Arbeitswoche wieder los, da wirst du nicht so hell leuchten können.

Re: AU, dann Jobverlust, Einstellung der KG Zahlung

Michael, Montag, 18.05.2009, 10:08 (vor 5673 Tagen) @ Kai C.

Kai hat absolut recht. Dies sind die Rechsprechungen die ich auch meinte. Allerdings habe ich das Gefühl, dass Kai selbst Ra ist oder Mitarbeiter des VdK. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann nur der verwiesen werden, der bereits bei AU-Beginn arbeitslos war. Aber selbst hier gibt es noch Einschränkungen der Verweisbarkeit (teilzeit/vollzeit). Sofern Kai während der Beschäftigung erkrankt ist, richtet sich die AU weiterhin nach dem eheml. Leistungsbild seiner letzten Tätigkeit. Sofern dies eine Facharbeitertätigkeit war, ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit schwer möglich. Sofern die AfA allerdings schon festgestellt hat, dass lediglich ein Leistungsbild für halbschichtige Tätigkeiten besteht, rücken alle Argumente hinsichtlich Berufsschutz ohnehin in den Hintergrund.Ich kann Kai nur raten, eine Tätigkeitsbeschreibung seines alten Arbeitgebers zu erlangen oder die Tätigkeitsmerkmale eines CNC-Fräsers aus Berufe.net zu recharchieren. Sofern der MDK die sozialmed. Beurteilung nicht korrekt ausgeführt hat, sollte man die KK nochmals darauf hinweisen.Fest seht, dass die Kasse diesen Faall verlieren würde. Ob die Agentur für Arbeit das ALGI nach einer anderen Tätigkeit berechnen darf oder nur aus der Hälfte auf Grund des halbschichtigen Leistungbildes, ist mir nicht bekannt. Hier steht jedoch fest, dass eine Verweisung in den ersten sechs Monaten auf den möglichen "Einkommensverlust" begrenzt ist (20%-30%).

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