GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
z.Zt. ist folgende Situation ich (PKV-nicht selbständig), 2 Kinder (beide PKV), Frau (ALG I - GKV) und 3. Kind unterwegs (Jan.2007)
Ich möchte gerne die ersten 3 Monate zu Haus bleiben, um meine Frau zu unterstützen, da 1.Kind gerade in die Schule gekommen ist und 2.Kind gerade im KiGa angefangen hat.
Wenn das Elterngeld von 1800 Euro nicht mitgerechnet wird, falle ich unter die Verdienstgrenze von 47250 Euro (2006) und muß mich wieder GKV versichern. Ist das richtig so ? Oder zählt das Elterngeld beim Jahresarbeitsentgelt mit ?
Ich hoffe jemand kennt sich aus und weis Rat.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß Ralf