Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 14.11.2006, 14:47 (vor 6584 Tagen)

Eine Frage muss ich noch nachschieben:
Wollen Sie jetzt in der PKV bleiben oder nicht? In die GKV kommen Sie während der Vätermonate sicherlich nicht rein. Sie müssen schon zugeben, dass es sehr bizarr vom Gesetzgeber wäre, Sie während der Vätermonate versicherungsfrei zu stellen, um Sie dann später als angeblich versicherungspflichtigen Angestellten wegen unterjähriger Beschäftigung in die GKV zu pressen.

Wenn Sie unbedingt in die GKV wollen, werden Sie sicherlich eine GKV (v.a. z.B. eine sehr teure Kasse) finden, die sich Ihrer Gesetzesauslegung anschließt. Doch dann wären Sie nach 9 Monaten im nächsten Jahr wegen Überschreitung der JAE wieder aus der GKV rausgeflogen, da man mindestens 12 Monate pflichtig sein muss für eine freiwillige Versicherung (außer als Berufsanfänger). Aber bis dahin wird ja die neu 3-Jahres-Regelung wohl gelten, also könnten Sie bleiben.

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

problemfall, Dienstag, 14.11.2006, 16:00 (vor 6584 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
ich würde gerne zurück in die GKV gehen, da ich durch die PKV nur Nachteile hatte (zus. Aufwand für Abrechnunegn und Mehrkosten). Ursprünglich waren vermeintlich bessere Leistungen für die Kinder der Grund in die PKV zu wechseln. Wegen des voraussichtlichen Unterschreitens der JAEG müßte mich der Arbeitgeber bereits zum 01.01. dort melden, d.h. ich würde zum 31.12. auch die Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllen. Oder ???

Gruß Ralf

Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ?

Thomas, Dienstag, 14.11.2006, 19:45 (vor 6584 Tagen) @ problemfall

Eigentlich ist das ganze so unmöglich, wie Sie sich das vorstellen. Da wird jede GKV - zumindestens während der Vätermonate - nein sagen. Denn sollten Sie unter der JAE liegen, wäre die GKV umsonst während der Vätermonate - da Verlangen Sie von der GKV zuviel, nachdem Sie diese verlassen haben.
Die GKV ist absichtlich zugenagelt für alle, die vorm Kinderkriegen sich gegen die Solidargemeinschaft entschieden haben und dann wieder zurückwollen. Das ist gesetzlich kalkuliert Rache.

Wollen Sie zurück, dann muss Ihr Monatsgehalt runter und nicht Ihr Jahresgehalt. Vielleicht reden Sie mal mit dem Arbeitgeber, ob er sich auf eine Lohnkürzung z.B. gegen einen (größeren) Dienstwagen einlässt. Oder Sie erhalten 12 Monate 20% weniger und dann halt 12 Monate 20% mehr Gehalt.

Ich kann Ihren Wunsch v.a. hinter dem finanziellen Hintergrund der Beiträge für Kinder verstehen. Doch man kann leider nicht als Kinderloser PKV und nachher dann als Familienvater GKV wählen, wie man einen Porsche in einen Touran umtauschen kann. Bedenken Sie, dass die Leistungen der PKV - wie Sie gesagt haben - wirklich besser sind und dass der Gesambetrag PKV versus GKV+PKV-Zusatz (und ich meine eine richtige Zusatz für ca. 100 Euro im Monat für Erwachsene, die Sie zum Privatpatienten macht, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen) sich oft erst ab drei Kinder lohnt, also billiger ist als die Voll-PKV.
Und das Argument mit den Rechnungen und dem Einreichen kann ich nicht gelten lassen - denn als höherer Angestellter drüften Sie mit so etwas nicht überfordert sein - außer Ihre PKV zahlt erst nach Monaten

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