Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)
Eine Frage muss ich noch nachschieben:
Wollen Sie jetzt in der PKV bleiben oder nicht? In die GKV kommen Sie während der Vätermonate sicherlich nicht rein. Sie müssen schon zugeben, dass es sehr bizarr vom Gesetzgeber wäre, Sie während der Vätermonate versicherungsfrei zu stellen, um Sie dann später als angeblich versicherungspflichtigen Angestellten wegen unterjähriger Beschäftigung in die GKV zu pressen.
Wenn Sie unbedingt in die GKV wollen, werden Sie sicherlich eine GKV (v.a. z.B. eine sehr teure Kasse) finden, die sich Ihrer Gesetzesauslegung anschließt. Doch dann wären Sie nach 9 Monaten im nächsten Jahr wegen Überschreitung der JAE wieder aus der GKV rausgeflogen, da man mindestens 12 Monate pflichtig sein muss für eine freiwillige Versicherung (außer als Berufsanfänger). Aber bis dahin wird ja die neu 3-Jahres-Regelung wohl gelten, also könnten Sie bleiben.
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- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
Thomas,
14.11.2006, 14:47
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
14.11.2006, 16:00
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? - Thomas, 14.11.2006, 19:45
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
14.11.2006, 16:00