Stornierung des _Beitrags (Krankenkassenrecht)

pas @, Mittwoch, 22.11.2006, 18:11 (vor 6576 Tagen)

habe einen Beitrag von meiner Bank stornieren lassen, der vón meiner GKV ohne Ankündigung in unverständlicher Höhe (verdreifacht ungefähr) abgebucht wurde.

Kann dies zu einer Kündigung von ´seiten meiner GKV verwendet werden?
Mein Schreiben, in dem ich dies begründete, blieb seit 2 Monaten unbeantwortet. Macht eine weitere Anfrage böses Blut?
Danke

Re: Stornierung des _Beitrags

Gast, Donnerstag, 23.11.2006, 09:41 (vor 6575 Tagen) @ pas

Hallo Pas,

wie schon in einem anderen Diskussionsthema erwähnt, kann und wird ein Rausschmiss erst nach 2 Monaten nicht gezahlten Beitrags passieren.

Es könnte zwar eine Beitragssatzerhöhung gegeben haben aber wenn Ihr Beitrag dreimal so hoch ist wie der letzte, würde ich mich schnell telefonisch oder persönlich mit der Kasse in Verbindung setzen. Da kann fast nur ein Fehler vom Amt vorliegen.

LG Gast

Re: Stornierung des _Beitrags

Gast, Freitag, 24.11.2006, 08:22 (vor 6574 Tagen) @ pas

Wenn sie selbstständig sind und einen Einkommenssteubescheid eingereicht haben, kann es auch sein, dass sie rückwirkend höher eingestuft sind.

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