Hallo,
welche Folgen hat es, der Anfrage der GKV zu folgen und die Familienangehörigen auf dem E 106 eintragen zu lassen?
Was ist E 106?
Welcher Art ist dann die daraus resultierende Versicherungsleistung?
Re: E 106
Sora, Donnerstag, 23.11.2006, 14:34 (vor 6579 Tagen) @ pas
Mit dem Formular E106 gibt die zuständige Krankenkasse (in dem Land, in dem die Versicherung besteht) der Krankenkasse des Wohnortlandes einen Betreuungsauftrag. Beispiel: Versicherter arbeitet in Luxemburg, wohnt aber in Deutschland. Versicherung besteht in Luxemburg, damit der Versicherte aber ganz normal in Deutschland zum Arzt gehen kann, stellt die luxemburgische Kasse das Formular E106 aus und die deutsche Kasse erfasst daraufhin eine Mitgliedschaft. Der Versicherte erhält ganz normal eine KV-Karte und erhält Leistungen wie ein "normaler" Versicherter. Die deutsche Kasse rechnet lediglich die Leistungen mit der luxemburgischen Kasse ab.
Das geht im Prinzip zwischen allen Abkommensstaaten.
Wenn es Angehörige gibt, die im Wohnortstaat Anspruch auf Familienversicherung haben, dann werden die auf der E106 Rückmeldung eingetragen, damit die ausländische Krankenkasse weiß, wer noch versichert ist. Ansonsten hätten Ehefrau oder Kinder, die nicht selbst versichert sind keinen Versicherungschutz mehr.
Re: E 106
paul meyr , Mittwoch, 07.11.2007, 22:21 (vor 6230 Tagen) @ Sora
Hallo Paul hier, hab auch zufällig von dieser Möglichkeit erfahren, sich versichern zu können. Vorgeschoben, meine Partnerin ist tschechische Staatsbürgerin. Interessant wäre, ob hier auch Tschechien zu diesen genannten Staaten dazugehört und vor allem kann sich diese Krankenversicherung vor der Ausstellung dieses Formulars wehren. Hintergrund dieser Anmerkung wären die Kosten, die bestimmt in Deutschland höher wären als in Tschechien sprich die Krankenkassen mehr aufwenden müssten.
Re: E 106
Sora, Donnerstag, 08.11.2007, 08:57 (vor 6229 Tagen) @ paul meyr
Hallo Paul, ich glaube nicht, dass das Formular E106 auf deine Partnerin zutrifft.
Hier geht es um Arbeitnehmer, die aufgrund einer Beschäftigung in einem anderen Land versichert sind, als sie wohnen.
Ich verstehe dich so, dass deine Partnerin Tschechin ist und in Deutschland wohnt. Für die E106 müsste sie in Tschechien arbeiten und dort versichert sein aber in Deutschland wohnen ("Grenzgänger"). Die Nationalität deiner Partnerin wäre dabei vollkommen egal.
Re: E 106
Michael Griese , Dienstag, 01.04.2008, 20:16 (vor 6084 Tagen) @ Sora
Ich arbeite seit Januar in Norwegen . Bin über meine Firma versichert wenn man da zum Arzt geht gibt man nur die Firma an und dann wierd es ab gerechnet mit der Firma.Ich brauche dieses Formolar E106 um in Deutschland zum Arzt zu gehen. Die Frage wo ich habe ist wo bekommt man dieses Formular.
Re: E 106
oj4you, Donnerstag, 17.04.2008, 20:11 (vor 6068 Tagen) @ Michael Griese
...ich glaube das gilt nur für EU länder....
Re: E 106
Harry Ruffing , Sonntag, 27.07.2008, 19:49 (vor 5967 Tagen) @ Sora
Wo bekomme ich E106????????????
Kann dieses verdammte Ding im Internet nicht finden.
Jeder redet nur darüber aber keiner sagt einen Link wo man das Ding Downloaden kann.
Für hilfe im voraus vielen Dank
Gruß
Harry
Re: E 106
Shoppingqueen, Sonntag, 27.07.2008, 20:15 (vor 5967 Tagen) @ Harry Ruffing
Hallo,
denE 106 bekommst Du bei der Deutschen Krankenkasse ausgestellt, wenn Du im Ausland wohnst und in Deutschland arbeitest. Oder beim ausländischen Träger, wenns umgekehrt ist.
Blanco-Vordrucke kriegst Du theoretisch bei jeder Kasse, nutzen Dir aber nichts, wenn die Stempel und Unterschriften fehlen. Zuerst unterschreibt der Träger/die Kasse, der für die Versicherung zuständig ist. Und dann die, die die Leistungsaushilfe durchführen (Heimatland).
LG, Shops
Re: E 106
Katja , Mittwoch, 24.09.2008, 09:49 (vor 5908 Tagen) @ Harry Ruffing
Schau hier mal nach....
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_077/l_07720060315de00010084.pdf
Re: E 106
LaLuez, Samstag, 04.10.2008, 11:05 (vor 5898 Tagen) @ Harry Ruffing
google dich bei "E106" ein-und druck dir das ding einfach aus
Re: E 106
jan, Samstag, 04.10.2008, 13:57 (vor 5898 Tagen) @ LaLuez
LOL googeln
und unterschreibt Dir das Ding ?
ausdrucken reicht nicht ^^
gehe zu Deiner Kasse (wo du versichert bist...bei Dir in Schweden) lass Dir das Ding ausstellen.
Solltest Du nicht regelmäßig in Deutschland sein reicht die European Health Insurance Card oder so ähnlich ^^
Re: E 106
Jürgen Geyer , Mittwoch, 24.09.2008, 07:24 (vor 5908 Tagen) @ Sora
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zwecks diesem Fomular E 106 habe ich auch Post bekommen von meiner deutschen Krankenkasse.
Ich schaffe in der Schweiz und bin bei der Assura krankenversichert.
In Deutschland bin ich bei der BKK Essanelle, aber zur Zeit ruht mein Verhältnis.
Leider von der Assura keine Reaktion, obwohl ich online in Verbindung stehe. Die reagieren überhaupt nicht.
Gibt es diese Vereinbarung mit der Schweiz nicht?
Für eine Antwort wär ich trotzdem dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Geyer
Re: E106
Linkesch Manfred , Freitag, 13.11.2009, 16:24 (vor 5493 Tagen) @ Jürgen Geyer
bearbeitet von admin, Dienstag, 25.05.2010, 14:02
Hi
ich bin als Deutscher Grenzgänger bei Helsana in der Schweizer Grundversicherung, E106 habe ich auch, aber jetzt möchte ich zur Assura zum 1.1.2010 wechseln. Weiss jemand ob die Grenzgänger aufnehmen bzw. müssen?
Jürgen, wie sind deine weitzeren Erfahrungen!
Viele Gruesse
Manfred Linkesch
Re: E 106
ck1 , Donnerstag, 09.10.2008, 11:17 (vor 5893 Tagen) @ Sora
Hallo Zusammen,
Kann ich mit dem E106 auch in Deutschland zum Arzt gehen wenn ich offiziell nicht mehr in Deutschland wohne? Ich arbeite in Belgien, und habe keinen ofiziellen Wohnsitz mehr in Deutschland, da ich einen in Belgien habe.
Danke für die Hilfe,
CK
Re: E 106
lena , Dienstag, 21.10.2008, 15:21 (vor 5881 Tagen) @ Sora
Hi,
ich war bis vor kurzem bei meinem Vater familienmitversichert, da ich jetzt aber 25 bin muss ich mich ja selbst versichern. Die Sache ist nur die dass ich momentan fest in Polen studiere. Meinen Wohnsitz aber immernoch in Deutschland habe. Die AOK bei der auch meine Familie versichert ist, will mich aber auf Grunde dessen dass ich im Ausland studiere (also eine ausländische Immatrikulationsbescheinigung vorlege) nicht versichern und mir wird gesagt ich müsse mich in Polen versichern. Ist das korrekt so?
Bin für schnelle antworten sehr dankbar da ich momentan keinen versicherungsschutz habe.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Plenz , Donnerstag, 20.11.2008, 09:25 (vor 5851 Tagen) @ Sora
Ich bin in Deutschland angestellt und per Arbeitnehmerüberlassung nach Finnland "ausgeliehen". Zuerst musste mein Arbeitgeber alle meine Krankheitskosten nach dem Sozialgesetzbuch erstatten und bei meiner Krankenkasse einreichen.
Dann habe ich diesen E106 ausgefüllt. Das Resultat:
- in Finnland bekomme ich nur einen Teil der Kosten erstattet
- mein Arbeitgeber ist nicht mehr zuständig
- meine deutsche Krankenkasse muss nichts mehr zahlen
- ich muss trotzdem in der deutschen KK versichert sein, also verschenke ich jedes Jahr mehrere Tausend Euro an Krankenkassenbeiträgen!
Meine Frage: hat das alles seine Richtigkeit? Ist das vom Gesetzgeber wirklich so gewollt?
Und vor allem: bin ich verpflichtet, den E106 für 2009 zu verlängern, oder kann ich mich weigern, um zu der anfänglichen Vorgehensweise zurück zu kommen?
Re: E 106 - böser Nachteil?
Sora, Donnerstag, 20.11.2008, 11:41 (vor 5851 Tagen) @ Plenz
Ich bin mir anhand Ihrer Angaben nicht ganz sicher, ob hier die Voraussetzungen für die E106 überhaupt vorliegen.
Diese wird normalerweise für "Grenzgänger" ausgestellt, die in einem anderen Staat arbeiten als sie wohnen.
In Ihrem Fall scheint eine "Entsendung" vorzuliegen. Sie sind bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, der Sie ins Ausland entsendet hat. Hier wird vom Arbeitgeber normalerweise das Formular E101 bei der Krankenkasse beantragt. Vor Austellung sind verschiedene komplexe Sachverhalte zu prüfen. Vom Grundsatz her ist aber eine Entsendung immer zeitlich befristet.
Ich würde Ihnen vorschlagen nochmals mit Ihrer deutschen Kasse Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt für Ihren Einzelfall nochmal genau zu prüfen.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Ich, Freitag, 21.11.2008, 07:47 (vor 5850 Tagen) @ Sora
Der E106 wird auch bei einer Entsendung ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer in dem entsprechenden Land wohnt. Am besten die Info-Blätter auf der HP der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Ausland, www.dvka.de) lesen.
Mit dem E106 wird man dann von einer Krankenkasse in dem Land betreut in das man entsendet ist. Man erhält die gleichen Leistungen wie die "Einheimischen". In diesem Fall also Leistungen nach den finnischen Gesetzen.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Sora, Freitag, 21.11.2008, 09:40 (vor 5850 Tagen) @ Ich
Das ist natürlich grundsätzlich richtig.
Allerdings ist bei einer Entsendung zu prüfen, ob überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach deutschem Recht weiter vorliegen.
Sobald die Entsendung länger als 12 Monate andauert, wird nämlich die Versicherung nach Wohnort/Beschäftigungsstaat beurteilt.
Hier handelt es sich ja nicht um einen "Grenzgänger". Plenz arbeitet UND wohnt in Finnland. Ist die Weiterversicherung in Deutschland überhaupt korrekt oder müsste er über das finnische Sozialversicherungssystem versichert werden?
@plenz
Ihre deutsche Kasse zahlt schon für Sie. Die Finnische Kasse bekommt die Leistungsausgaben nämlich von dort ersetzt. Leider ist es in Skandinavien allgemein so, dass sie erhebliche Eigenanteile schultern müssen und leider nur nach finnischen Recht Leistungsansprüche haben.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Plenz , Freitag, 21.11.2008, 09:53 (vor 5850 Tagen) @ Sora
Momentan sehe ich mich doppeltversichert, und das soll doch eigentlich nicht sein, oder? Der hohe Eigenanteil in Finnland würde mich überhaupt nicht stören, wenn ich aus der deutschen Krankenkasse raus käme, dann würde ich nämlich 3.400 Euro sparen, und mit diesem Geld könnte ich mühelos so ziemlich alle denkbaren Eigenanteile begleichen.
"...ist bei einer Entsendung zu prüfen, ob..." wäre wessen Aufgabe?
Re: E 106 - böser Nachteil?
Sora, Freitag, 21.11.2008, 11:07 (vor 5850 Tagen) @ Plenz
Nein, im Moment sind sie nicht doppelt versichert.
Sie sind in Deutschland gemeldet und bekommen im Auftrag der deutschen Kasse in Finnland Leistungen.
Bedenken Sie, dass Sie ansonsten Beiträge an die finnischen Sozialversicherungsträger bezahlen müssen, was sie wohl derzeit nicht tun. Ob das weniger sein wird, weiss ich nicht.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Plenz , Freitag, 21.11.2008, 11:32 (vor 5850 Tagen) @ Sora
Das ist ja gerade der Knackpunkt: das finnische Sozialsystem ist über Steuern finanziert, deshalb sind die Steuern hier sehr hoch, und zwar liege ich bei über 30 Prozent! Im Gegenzug sind die Sozialabgaben *) minimal, aber davon habe ich nichts, weil ich alle Sozialabgaben in Deutschland bezahlen muss.
Das ist für mich die denkbar schlechteste Kombination. Aber die habe ich bislang gern akzeptiert, weil mein Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch und E101 mir sämtliche Krankheitskosten ohne Abzug erstatten musste.
Wenn ich jetzt aber "dank" E106 obendrein auch noch einen Eigenanteil von 60 Prozent bezahlen soll, dann ist der Punkt erreicht, wo ich kein Verständnis mehr habe. Ich werde dreifach zur Kasse gebeten (finnisches Finanzamt, deutsche Krankenkasse, hoher Eigenanteil) und bekomme nur Peanuts zurück.
*) An Sozialabgaben kommen in Finnland m.W. lediglich 5,8% Rentenversicherung und 0,58% Arbeitslosenversicherung zusammen, das ist alles!
Re: E 106 - böser Nachteil?
Sora, Freitag, 21.11.2008, 13:08 (vor 5850 Tagen) @ Plenz
In dem Fall ist die Versicherungspflicht in Deutschland tatsächlich ein Nachteil für Sie.
Wie bereits gesagt, ich denke, dass sie dies überprüfen lassen sollten.
Wenden Sie sich am besten erst mal an Ihren Arbeitgeber.
Über das Forum lässt sich Ihr Sachverhalt wohl nicht gänzlich klären.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Plenz , Freitag, 21.11.2008, 13:34 (vor 5850 Tagen) @ Plenz
Sorry, ich muss mich korrigieren. Wenn ich in Finnland krankenversichert wäre, würden sich meine Steuern um 1,24 Prozentpunkte erhöhen, was immer noch relativ wenig ist.
Ich habe alles mal durchgerechnet und komme zu dem Ergebnis: wäre ich in Deutschland steuerpflichtig, würde ich 2500 Euro weniger Steuern zahlen als in Finnland. Wäre ich umgekehrt im finnischen Gesundheitssystem anstatt im deutschen, würde ich 2400 Euro weniger Beiträge zahlen.
Zu diesem "Standortnachteil" von 2400 bzw. 2500 Euro kommen jetzt auch noch die hohen Eigenanteile obendrauf. Ich halte das für unakzeptabel.
Der E106 mag eine gute Sache sein, wenn es sich um ein Land handelt, wo die Krankenkassenbeiträge in ähnlicher Höhe wie in Deutschland sind. Aber nicht für Finnland.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Sora, Freitag, 21.11.2008, 14:37 (vor 5850 Tagen) @ Plenz
Es ist aber nicht so, dass Sie sich nach Belieben aussuchen können, ob Sie hier oder dort versichert sind. Es gibt ganz klare Regelungen zwischen den Abkommensstaaten, die festlegen, welche Versicherung vorrangig ist.
Bitte lassen Sie Ihren Fall überprüfen, denn ich denke, dass nach Ihrer Schilderung die E106 gar nicht zutrifft (kann aber hier ohne genauen Sachverhalt nichts sicher beurteilen).
Dass Sie mit der jetzigen Situation nicht zufrieden sind, habe ich verstanden und kann es auch nachvollziehen, aber das hier im Forum immer wieder aufzuführen bringt sie nicht weiter.
Re: E 106 - böser Nachteil?
Plenz , Freitag, 21.11.2008, 15:51 (vor 5850 Tagen) @ Sora
Natürlich muss ich das mit meinem Arbeitnehmer abklären, aber nicht ohne ein verlässliches Basiswissen zu haben. Dieses bzw. Hinweise wo dieses zu finden ist, habe ich hier nun bekommen. Dafür möchte ich mich vielmals bedanken. Gegebenenfalls melde ich mich wieder.
Re: E 106
JR, Montag, 08.12.2008, 00:22 (vor 5834 Tagen) @ Sora
Hallo!
Ich hab noch eine Frage zum Formular E 106: Ich werde in den Niederlanden leben und arbeiten, behalte aber in Deutschland einen Wohnsitz. Reicht das schon aus für den Erhalt des Formulars oder ist vorgeschrieben, wie oft man sich in Deutschland aufhält? Reicht Deutschland dann als Aufenthaltsort oder muss man tatsächlich auch am Wohnsitz sein? Muss nämlich mindestens einmal im Monat auch geschäftlich nach Dtl. und ein bis zwei Mal am WE privat.
Weiss jemand, wie es sich hierzu rechtlich verhält? Wäre für einen Tipp dankbar, möchte nämlich ungern die deutschen Ärzte aufgeben.
Re: E 106
Jana , Donnerstag, 26.02.2009, 16:23 (vor 5753 Tagen) @ Sora
hallo
ich arbeite zurzeit in holland und wollte wissen wegen des formulars E106 ob ich mir das einfach ausdrucken kann oder es umbedingt beantragen muss?
Re: E 106
gast, Freitag, 27.02.2009, 06:40 (vor 5752 Tagen) @ Jana
beantragen!
Kommt E 106 für mich in Frage?
Gabi, Dienstag, 03.03.2009, 18:04 (vor 5748 Tagen) @ gast
Hallo, ich hoffe, hier kann mir wer helfen!
Ich fasse mal ganz kurz zusammen.
Ich bin Österreicherin, fast 27 Jahre alt und hab hier in Deutschland meine Ausbildung zur PTA gemacht. Ich bin seit meiner Geburt und noch bis Sommer 2010 über meinen Vater versichert - also bei einer österreichischen Versicherung.
Seit August "08 bin ich durch Eintritt in ein Arbeitsverhältnis zusätzlich (!) in der KKH versichert. In den letzten Tagen erst wurde mir mit Schrecken klar, dass das offenbar verboten ist.
Außerdem bin ich seit Februar blöderweise arbeitslos und muss mich selbstversichern! (140€/Monat, keine Chance auf irgendwelche soziale Hilfen)
Meine Frage nun:
Kann ich mich über meinen Vater in Österreich mit diesem Formular E 106 so versichern, dass ich in Deutschland weiterhin zu Ärzten gehen kann? Also quasi die KKH kündigen, um Kosten zu sparen? (offenbar müsste ich so und so eine der beiden Kassen kündigen, wenn man nach dem Gesetz geht?)
Mein ziemlich stetiger Wohnsitz ist allerdings ja Deutschland und hoffentlich bald finde ich wieder Arbeit?!
Oder trifft E 106 in meinem Fall gar nicht zu?
Was kann ich sonst tun???
Bitte bitte, hilft mir. Bin ziemlich verzweifelt.
LG, Gabi
Re: E 106
Sylwia , Mittwoch, 11.03.2009, 23:49 (vor 5740 Tagen) @ Sora
Hallo!Ich habe eine frage.Ich bin aus Polen aber ich arbeite in Deutschland.Ich wohne hir . Ich weckle jetzt job und der arbeitgeber ist aus Polen.Die firma ist in Polen und hat filialle in Deutschland.Ich bin bis jetzt bei Bundes Knappschaft versichert.Was muss ich jetzt tun das ich weiter versichert bin in Deutschland? Wo ich bekomme den E 106?
Re: E 106
Jürgen , Dienstag, 14.04.2009, 12:28 (vor 5706 Tagen) @ Sora
Hallo zusammen,
Ich arbeite seit ungefähr einem halben Jahr in der Schweiz bei einem schweizer Arbeitgeber, wohne dort auch unter der Woche, habe aber meine Familie und deswegen meinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Meine deutsche gesetzliche KV hat mir damals geraten, mich von der schweizerischen obligatorischen Versicherungs (KVG) befreien zu lassen und mich freiwillig bei der deutschen KV zu versichern. Die Befreiung hat auch geklappt, doch leider akzeptieren die schweizer Ärzte, die ich bis dato besuchen musste, die deutsche / europäische KV-Karte nicht. Das Problem ist, dass die deutsche KV wiederum bei weitem nicht alle Kosten übernimmt, die mir von diesen schweizer Ärzten bis dato in Rechnung gestellt worden sind. Die deutsche KV sagt dann, ich solle mich an meine Auslands-KV wenden, um den Restbetrag einzufordern. Die Auslands-KV aber versichert m.E. nur Urlaubskrankheiten. Mittlerweile habe ich von meiner deutschen KV das Formular E106 bekommen mit dem Hinweis, ich soll das bei der schweizerischen KVG abgeben, und dann wäre alles in Ordnung. Bekomme ich dann eine schweizerische KV-Karte ? Wer kann mir helfen ?
Danke
Jürgen
Wer kann mir helfen ?
Re: E 106
Thomas , Montag, 10.08.2009, 11:32 (vor 5588 Tagen) @ Sora
Ich habe eine Frage, bei der ich von jeder Stelle eine andere Antwort erhalte.
Wir sind eine schweizer Firma und wollen einen dt. Arbeitnehmer anstellen, der in Deutschland wohnt.
Die Frage ist nun, muss er in der Schweiz grundversichert sein und der Rest läuft über das Formular E106 ab oder sieht die Sache anders aus?
Wichtig zu wissen: er wohnt in Deutschland und arbeitet auch ausschliesslich in Deutschland, hat also mit der Schweiz als Firmensitz nichts zu tun.
Danke für Eure Hilfe
Thomas
Re: E 106
Ina, Sonntag, 13.09.2009, 16:41 (vor 5554 Tagen) @ Sora
Mein Partner ist Brite, arbeitet für eine britische Firma, hat seinen 1. Wohnsitz in GB und zahlt dementsprechend dort Steuern, NHS etc.
Wenn er hier in Deutschland einen Zweitwohnsitz (oder auch Erstwohnsitz - macht das einen Unterschied?) anmeldet, kann er sich dann mit dem E 106 für seine arbeitsfreie Zeit hier krankenversichern?
Wo bekommt er das E 106? Ich habe gehört, daß das E 106 nur für 2 Jahre gültig ist, stimmt das?
Re: E 106
hong to dinh , Samstag, 29.09.2012, 18:30 (vor 4442 Tagen) @ Sora
heern und frau.
dear sir madame.
we are a family with ason , 5years old. we just moved to Dusseldorf <Germany.
we have E+ form 106 from Denmark. where do we go to in order to get a health card of Germany.
tut mir leid ich spreche nua kaum Deutsch.
bestes grusse
Hong Todinh
Re: E 106
GKVler, Sonntag, 30.09.2012, 14:50 (vor 4441 Tagen) @ hong to dinh
for example
AOK -Mörsenbroich
Heinrichstr. 169, 40239 Düsseldorf, Düsseltal
Tel.: 0211 / 8225318
Krankenkassen
AOK-Benrath
Urdenbacher Allee 3, 40593 Düsseldorf, Urdenbach
Tel.: 0211 / 8225715
Krankenkassen
AOK-Stadtmitte
Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, Zentrum
Tel.: 0211 / 8225391
Krankenkassen
AOK-Studentengesch.
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf, Bilk
Tel.: 0211 / 8225669
Krankenkassen
AOK_Eller
Gumbertstr. 101-105, 40229 Düsseldorf, Eller
Tel.: 0211 / 82250
Krankenkassen
Barmer
Bahnstr. 33, 40699 Erkrath, Erkrath
Tel.: 018500 / 676000
Krankenkassen
Barmer
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf, Zentrum
Tel.: 018500 / 672800
Krankenkassen
Barmer
Mecumstr. 10, 40223 Düsseldorf, Bilk
Tel.: 018500 / 670
Krankenkassen
BKK
Kölner Landstr. 441, 40589 Düsseldorf, Wersten
Tel.: 0211 / 1388444
Krankenkassen
BKK
Königsallee 45/47, 40212 Düsseldorf, Zentrum
Tel.: 0211 / 90650
Krankenkassen
Re: E 106
Kurt K, Mittwoch, 25.02.2015, 15:57 (vor 3563 Tagen) @ Sora
Hallo
Und wie verhält es sich mit der Pflegeversicherung? Werden im Fall der Fälle Lesistungen bezahlt? Wenn ja, welche?
Re: E 106
derKVProfi , Mittwoch, 25.02.2015, 19:22 (vor 3563 Tagen) @ Kurt K
Bitte konkretisieren:
Wer geht wann wohin um dort was konkret zu tun!
Geburtsdatum, beruflicher Status D, Name Zielland, Status Zielland
Ein konkreter Fall und den kann man dann auch beantworten!
Was aber dann auch nicht zulässig sein könnte, weil Rechtsdienstleistung im Einzelfall!
Aber wenn es ein fiktiver Fall ist ... einer!
--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
https://derkvprofi.de/impressum/
Re: E 106
GKVler, Mittwoch, 25.02.2015, 20:04 (vor 3563 Tagen) @ Kurt K
Re: E 106
jojoschowo, Donnerstag, 05.11.2015, 09:05 (vor 3310 Tagen) @ GKVler
Danke, der Artikel ist gut. Ich habe hier noch etwas zum Thema Pflegegeld im Allgemeinen gefunden, dass Dir evtl. auch helfen kann.