Re: Rückwirkende Beitragserhöhung zum Ende des Studiums (Krankenkassenrecht)
Ja, dass ist völlig korrket. Eine freiwillige Weiterversicherung kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheidern aus der Versicherungspflicht beantragt werden und beginnt mit dem Tag nach Ende der Versicherungspflicht. Es geht also nur nahtlos. Im übrigen hat Ihre KK auch in den letzten Monaten das Versicherungsrisiko getragen, also ist diese gesetzliche Regelung durchaus legitim.
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- Rückwirkende Beitragserhöhung zum Ende des Studiums -
Cameron,
06.12.2006, 15:52
- Re: Rückwirkende Beitragserhöhung zum Ende des Studiums - Torsten, 07.12.2006, 13:25