Rückwirkende Beitragserhöhung zum Ende des Studiums (Krankenkassenrecht)
Liebe Leute,
das Ende des Studiums ist ja für die KK mit der Exmatrikulation gleichgesetzt. Habe meine Diplomarbeit Mitte Oktober abgegeben (war
nur bis Ende September eingeschrieben). Habe auch die Note schon und warte auf meine Diplomurkunde, die in den nächsten Tagen kommen müsste. Gestern erst hat sich die KK bei mir gemeldet und gesagt ich müsste mich rückwirkend von Oktober an freiwillig versichern. Habe ab 1.1.07 schon eine Promotionsstelle, würde das für den Dezember noch akzeptieren. Kann die KK das einfach von mir verlangen?
Re: Rückwirkende Beitragserhöhung zum Ende des Studiums
Ja, dass ist völlig korrket. Eine freiwillige Weiterversicherung kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheidern aus der Versicherungspflicht beantragt werden und beginnt mit dem Tag nach Ende der Versicherungspflicht. Es geht also nur nahtlos. Im übrigen hat Ihre KK auch in den letzten Monaten das Versicherungsrisiko getragen, also ist diese gesetzliche Regelung durchaus legitim.