Re: Kündigung bei Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Ja, mann darf auch als Arbeitslose(r) die Krankenkasse wechseln. Auch hier gelten die üblichen Kündigungsfristen und Kündigungsvoraussetzungen.
Sobald Du eine neue Krankenkasse gefunden und eine entsprechende Aufnahmebestätigung erhalten hast, musst Du der Arbeitsagentur oder Deinem künftigen Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, ab wann Du in welcher neuen Krankenkasse bist - indem Du dort eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegst.
Gruß
Elgin
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- Kündigung bei Arbeitslosigkeit -
Maria,
13.12.2006, 14:32
- Re: Kündigung bei Arbeitslosigkeit - Elgin Fischbach, 13.12.2006, 23:29