Kündigung bei Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)

Maria @, Mittwoch, 13.12.2006, 14:32 (vor 6555 Tagen)

Guten Tag an alle Forum Besucher,

meine Fragen an Euch ist, ich bin momentan Arbeitslos, und bevor ich das geworden bin wollte ich meine Krankenkasse wechseln.

Ich wollte wissen, ob man während seiner Arbeitlosenzeit seine Krankenkasse wechseln darf? Ist das Machtbar?!
Ich wollte mir jetzt die Arbeit erleichtern damit, wen ich eine neue Beschäftigung habe, mir die Arbeit schon gespart habe.

ich hoffe ich bekomme eine antwort

Re: Kündigung bei Arbeitslosigkeit

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 13.12.2006, 23:29 (vor 6555 Tagen) @ Maria

Ja, mann darf auch als Arbeitslose(r) die Krankenkasse wechseln. Auch hier gelten die üblichen Kündigungsfristen und Kündigungsvoraussetzungen.

Sobald Du eine neue Krankenkasse gefunden und eine entsprechende Aufnahmebestätigung erhalten hast, musst Du der Arbeitsagentur oder Deinem künftigen Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, ab wann Du in welcher neuen Krankenkasse bist - indem Du dort eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegst.

Gruß
Elgin

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