GKV in Erziehungszeit/Elternzeit nach 30 Monaten (Krankenkassenrecht)

Gundi @, Dienstag, 02.01.2007, 21:35 (vor 6535 Tagen)

Ich bin jetzt alleinerziehend im ca. 30. Monat in Erziehungszeit. Bis zum 24. Monat bekam ich Erziehungsgeld.
Vor ca. 12 Monaten wurde mein Arbeitgeber, von mir unbemerkt, im Handelsregister gelöscht.
Nun behauptet meine Kasse, ich sei rückwirkend unversichert und könne auch nicht freiwillig weiterversichert werden, da die 3 Monatsfrist auf Antrag abgelaufen sei. Sie schickte mir vor 2 Monaten noch einen Fragebogen für die NEUE Versichertenkarte zu und schriflich kam nur eine Anfrage, ich solle die Erziehungszeitabsprache mit meinem Arbeitgeber nachweisen. (= 36 Monate). Das tat ich. Von der Nichtversicherung erfuhr ich durch eine genehmigungspflichtigen Arztbehandlung, die unter Hinweis, ich sei nicht versichert, abgelehnt wurde.
Hat einer einen Rat?

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