AOK fordert Nachzahlung (Krankenkassenrecht)

H.S., Mittwoch, 03.01.2007, 14:44 (vor 6534 Tagen)

Hallo Zusammen, ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben oder mich über eine bestehende Gestzeslage aufklären.

Im Jahr 2005 habe ich mich im Oktober freiwllig bei der AOK versichert, da ich ab diesem Zeitpunkt ausschließlich freiberuflich gearbeitet habe. Daraufhin wurde ich vorläufig mit dem niedrigsten Beitragsatz veranlagt. Dieses galt auch für das Jahr 2006. Nach dem Einreichen meiner Steuerklärung 2005 hat die AOK mich in die höchste Bemessungsgrenze gesteckt und verlangt nun rückwirkend für die letzten 15 Monate die noch offene Differenz.

1. Die AOK hat meine Einnahmen aus dem Kalenderjahr 2005 einfach auf drei Monate verteilt. Damit kam ich auf Einnahmen um die 5000€ pro Monat, obwohl die Einnahmen über das ganze Kalenderjahr erwirtschaftet wurden. (Kann nachgewiesen werden.)
2. Trotz Nachweis der Einnahmen aus dem Jahr 2006, die sich im Schnitt auf 1500€ monatlich belaufen, fordert die AOK den Höchstsatz für das Jahr 2006 von mir.

Ich hoffe jemand weiß einen Rat für mich.

Vielen Dank
H.

Re: AOK fordert Nachzahlung

Gast, Donnerstag, 04.01.2007, 12:24 (vor 6533 Tagen) @ H.S.

So wie ich es beurteilen kann ist das schon richtig.
Freiwillige Mitglieder, die bei Beginn der Versicherung keinen Nachweis erbringen können wie hoch ihr Einkommen ist, werden grds. erst in der Mindeststufe versichert. Sobald dann der Einkommenststeuerbescheid da ist, wird der Beitrag natürlich angepasst, da sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen richten. Und die Beiträge müssen Sie dann nachzahlen, dass wäre bei jeder anderen KK auch so.

Der Einkommenssteuerbescheid des vorherigen Jahres wird zur Einstufung für das darauffolgende Jahr herangezogen. Eine Berichtigung erfolgt grundsätzlich erst wieder mit dem nächsten Steuerbescheid.

Rechtlich gesehen ist somit alles in Ordnung.

Gruß

Re: AOK fordert Nachzahlung

Gast, Donnerstag, 04.01.2007, 12:50 (vor 6533 Tagen) @ Gast

wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Das Vorgehen der AOK ist FALSCH einen Jahresverdienst muß auf 12 Kalender Monate runtergerechnet werden und nicht einfach nur auf 3

Re: AOK fordert Nachzahlung

H.S., Samstag, 13.01.2007, 15:16 (vor 6524 Tagen) @ Gast

Hallo, werden dabei die Einnahmen aus selbständiger und nichtselständiger Tätigkeit addiert? Oder zählen nur Einnhamen aus selbständiger Tätigkeit.

Danke.

Re: AOK fordert Nachzahlung

Totte, Donnerstag, 01.02.2007, 17:44 (vor 6505 Tagen) @ H.S.

Es zählen nur die Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit. Eine Saldierung der Einnahmen ist nicht zulässig.

Die AOK wird anhand des Steuerbescheides nicht gesehen haben dass die Einnahmen über das ganze Jahr erzielt wurden. Sie sollten nachweisen, dass die Einnahmen nur in drei Monaten erwirtschaftet wurden.

Als weiteren Schritt würde ich Ihnen empfehlen einen (Steuer-)Vorauszahlungsbescheid beim Finanzamt zu erwirken anhand dessen dann Vorbehaltlich wieder die Mindeststufe bei Ihnen eigesetzt wird.

Re: AOK fordert Nachzahlung

Udo @, Montag, 24.08.2009, 19:31 (vor 5570 Tagen) @ Gast

Der Thread ist sehr alt-vielleicht schiebt ihn ein Mod in eine aktuelle Diskussion- aber interessant für mich.
Hab die gleiche Situation wie H.S.-die KK stellt sich stur..hab leider nix Neues im Netz gefunden...
Über eine genauere Info würde ich mich freuen
Udo

Re: AOK fordert Nachzahlung

Czauderna, Montag, 24.08.2009, 19:52 (vor 5570 Tagen) @ Udo

Hallo,

Wenn sich jemand im Oktober eines Jahres selbständig macht dann werden die Einnahmen aus dieser selbständigen Tätigkeit in diesem Jahr natürlich auf die drei Monate verteilt und nicht auf 12 Monate,
allerdings kommen andere Einnahmen wie z.B. Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dazu.

Gruß

Czauderna

Re: AOK fordert Nachzahlung

Udo @, Montag, 24.08.2009, 20:18 (vor 5570 Tagen) @ Czauderna

Erst mal Danke für die schnelle Antwort
das Problem ist ja eigentlich, dass nach Abgabe der Einkommenssteuer 2007-in der das Einkommen deutlich-weil auf 12 Monate verteilt-die KK trotzdem für 2007 die Beiträge auf der Grundlage von 2006 erhebt.
Dabei gibt es nicht die Möglichkeit, die für 2007 zuviel bezahlten Beiträge- weil 2007 ja faktisch eine andere Berechnungsgrundlage bestand,von der KK zurück zu bekommen.
Neue Beitragsberechnung wird nur nach Einreichung des aktuellen Steuerbescheids durchgeführt und ist auch nur ab diesem Zeitpunkt wirksam- also wenn es 2007 nicht so gut lief...
Allerdings darf die KK die Beiträge rückwirkend einfordern, der Versicherte wiederum hat nicht die Chance,zuviel bezahlte Beiträge wieder erstattet zu bekommen- kann das sein?
Udo

Re: AOK fordert Nachzahlung

Czauderna, Montag, 24.08.2009, 22:16 (vor 5570 Tagen) @ Udo

Hallo,
"Allerdings darf die KK die Beiträge rückwirkend einfordern, der Versicherte wiederum hat nicht die Chance,zuviel bezahlte Beiträge wieder erstattet zu bekommen- kann das sein?"

So läuft das eigentlich in der Praxis nicht - nur bei der Ersteinstufung als Selbständiger wird diese Einstufung "unter Vorbehalt" gemacht weil da ja noch keine endgültigen Zahlen vorliegen - da kann es zu den Nachforderungen kommen aber auch ggf. zu Rückzahlungen.
Bei den Folgeeinstufungen wird dann immer der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid herangezogen bis zu dem Zeitpunkt an dem der nächste Bescheid vorgelegt wird - dann bildet dieser die Grundlage für die Zukunft usw., usw.
Gruß
Czauderna

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