Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Angestelltenverhältniss (Krankenkassenrecht)
Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin seit einem Jahr freiwillig versichertes Mitglied bei der AOK. In dem Jahr, in dem ich mich freiwillig versichert habe, war ich zuvor noch in einem Angestelltenverhältniss, also regulär pflichtversichert.
Frage:
1. Werden zu Berechnung meiner Beiträge als freiwillig versichertes Mitglied die Einkünft aus selbständiger Tätigkeit und nichtselbständiger Tätigkeit zusammengelegt?
2. Oder zählt nur das im laufe des Jahres erwirtschaftet Einkommen aus selbständiger Tätigkeit?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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