Re: Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld? (Krankenkassenrecht)
Normalerweise wird die Elterngeldzeit nicht berücksichtigt und nur Ihr monatliches Einkommen interessiert, das zum Wechsel über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss.
Zu Ihrer Schwangerschaft: Haben Sie diese der PKV gemeldet? Diese wird versuchen, Ihnen einen Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht anzuhängen, wenn Sie dies nicht machen. Sie sind dazu verpflichtet bis zum Versicherungsbeginn jede Gesundheitszustandsveränderung anzuzeigen. Ich hoffe, dass man Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie schon vor cem 1.1. wussten, dass Sie schwanger sind. Dann stehen Sie ohne KV da!
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- Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld? -
Befina,
14.01.2007, 15:27
- Re: Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld? - Thomas, 14.01.2007, 23:22