Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
bei mir hat sich ein riesiges KV Problem entwickelt und keiner weiß so recht, wie ich damit umgehen soll. Ich würde normalerweise erstmals im Jahr 2007 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und habe daher die GKV gekündigt zum 31.12.06, um in die gesetzliche zu Wechseln. Die Kündigung war auch schon vor dem 27. Oktober 06, die Voraussetzungen für den Wechsel würden aber normalerweise erst seit dem 01.01.07 vorliegen. Tja, und jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, also nicht das ganze Jahr 2007 arbeiten werde. Also werde ich wieder unterhalb der Verdientsgrenze "landen". Bin ich nun versicherungspflichtig oder nicht? Wann wird das denn immer festgestellt und wie kann man diese Verdienstprognose ändern?
Ich freue mich über möglichst rasche Antworten, da ich langsam zum Arzt müsste... (Wartezeiten sind aber zum Glück kein Problem). Danke!