Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld? (Krankenkassenrecht)

Befina @, Sonntag, 14.01.2007, 15:27 (vor 6527 Tagen)

Hallo,
bei mir hat sich ein riesiges KV Problem entwickelt und keiner weiß so recht, wie ich damit umgehen soll. Ich würde normalerweise erstmals im Jahr 2007 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und habe daher die GKV gekündigt zum 31.12.06, um in die gesetzliche zu Wechseln. Die Kündigung war auch schon vor dem 27. Oktober 06, die Voraussetzungen für den Wechsel würden aber normalerweise erst seit dem 01.01.07 vorliegen. Tja, und jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, also nicht das ganze Jahr 2007 arbeiten werde. Also werde ich wieder unterhalb der Verdientsgrenze "landen". Bin ich nun versicherungspflichtig oder nicht? Wann wird das denn immer festgestellt und wie kann man diese Verdienstprognose ändern?
Ich freue mich über möglichst rasche Antworten, da ich langsam zum Arzt müsste... (Wartezeiten sind aber zum Glück kein Problem). Danke!

Re: Jahresarbeitsentgelt bei Elterngeld?

Thomas, Sonntag, 14.01.2007, 23:22 (vor 6526 Tagen) @ Befina

Normalerweise wird die Elterngeldzeit nicht berücksichtigt und nur Ihr monatliches Einkommen interessiert, das zum Wechsel über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss.

Zu Ihrer Schwangerschaft: Haben Sie diese der PKV gemeldet? Diese wird versuchen, Ihnen einen Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht anzuhängen, wenn Sie dies nicht machen. Sie sind dazu verpflichtet bis zum Versicherungsbeginn jede Gesundheitszustandsveränderung anzuzeigen. Ich hoffe, dass man Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie schon vor cem 1.1. wussten, dass Sie schwanger sind. Dann stehen Sie ohne KV da!

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