Re: Wie kann ich mich krankenversichern? (Krankenkassenrecht)

Info, Freitag, 26.01.2007, 17:51 (vor 6511 Tagen) @ Micha

Guten Tag Micha,

im Vorfeld sind einige Fragen abzuklären:

Warum bist du damals ins Ausland gegangen? Bist du aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme verzogen?

Endete deine Tätigkeit und somit deine Versicherung aufgrund der Beschäftigungsaufnahme im Ausland?

Wo warst du zuletzt versichert? Wielange ?

Aus welchem Staat kommst du zurück nach Deutschland?

Zu deinen Fragen: Eine Arbeitslosmeldung kommt nur in Frage, wenn Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst. Ich gehe davon aus, dass Du nicht in der Lage sein wirst, eine Tätigkeit auszuüben. Somit kannst du dich höchstens als Stellenlose melden.
Die GKV versichert dich nur, wenn du der Versicherungspflicht unterliegst - diese tritt nur ein, wenn du Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld beziehst. Auch ALG II führt zur Versicherungspflicht. Vorsicht jedoch bei ALG II - hier gibt es Unterschiede. Das Sozialgeld, welches auch unter ALG II zu finden ist, führt nicht zur Versicherungspflicht.

Sofern die o.g. Fragen nicht geklärt sind, kann man keine definitive Antwort zu deinem Sachverhalt geben.

Viele Grüße


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