Re: in KV reinheiraten? (Krankenkassenrecht)
Wenn sie die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung nicht überschreitet und nicht der Versicherungspflicht unterliegt oder sich von einer solchen befreit lassen hat, dann geht das.
Wenn sie die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung nicht überschreitet und nicht der Versicherungspflicht unterliegt oder sich von einer solchen befreit lassen hat, dann geht das.
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