in KV reinheiraten? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nun hab ich auch mal eine Frage die mir keine Ruhe lässt.
Die Freundin von meinem besten Kumpel ist zum Haare raufen zu fein zum arbeiten oder mal zum Amt zu gehen
Im Sommer war mein Bekannter ein paar Wochen arbeitslos und konnte ihre Beiträge für die freiwillige KV nicht mehr aufbringen. Daraufhin wurde ihr diese wohl gekündigt.
Da sie wegen irgendeiner Frist von keiner Versicherung mehr aufgenommen wird, bittet sie ihn nun durch eine Heirat um Hilfe. Was ich davon halte behalt ich jetzt lieber für mich.
Ist es denn wirklich so einfach? Durch die Ehe wieder rein in die Versicherung obwohl sie vorher monatelang nicht versichert gewesen ist bzw keine Beiträge gezahlt hat?
Ich kann das einfach nicht glauben
Gruß
vom Wuschel mit Magengrummeln
Re: in KV reinheiraten?
Wenn sie die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung nicht überschreitet und nicht der Versicherungspflicht unterliegt oder sich von einer solchen befreit lassen hat, dann geht das.
Re: in KV reinheiraten?
Nein sie hat noch nie gearbeitet und wird es wohl auch nicht.
Schade, dachte ich könnte ihn damit in die Realität zurückholen.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort
Re: in KV reinheiraten?
Es gibt noch eine andere, bessere Möglichkeit.
Er tritt als Arbeitgeber auf und stellt sie mit einem Entgelt pro Monat von über 400 Euro an.z.B. zur Haushaltsführung und zum Putzen. Dann ist sie versicherungspflichtig. Er muss dann halt über die Gleitzone Arbeitgeberbeiträge bezahlen, ca. 160 - 180 Euro im Monat.
Kann man aber zum Teil über die Steuer abschreiben. Und eine Scheidung ist noch viel, viel teurer ! Von anderen Nebenwirkungen nicht zu reden. So ne Ehe zu erzwingen ist das Letzte !
Später kann sie dann wieder freiwillig versichert sein.
Re: in KV reinheiraten?
Eine Krankenkasse die einigermaßen mitdenkt, weiß eine Mitgliedschaft in diesem Fall zu verhindern. Bei einer Familienversicherung gibt es keine Möglichkeiten wohl aber bei dieser Konstellation. Die Erschleichung von Sozialleistungen ist hier mehr als offensichtlich. Das ist Betrug und wird entsprechend bestraft.
Re: in KV reinheiraten?
Wenn die beiden nicht im gleichen Haushalt leben, ist es kein Betrug.
Die Krankenkasse wird allenfalls hellhörig, wenn die Adresse des AG identisch ist mit der des Mitglieds.
Wenn die beiden aber schon zusammengezogen sind, würd ich das auch nicht machen. Dann sollte sie eben einen echten Job über 400 Euro machen, z.B. Zeitungenaustragen.
Re: in KV reinheiraten?
Ach ja, was ich vergessen habe. Ab 01.01.2009 kommt die Versicherungspflicht, dann kommt sie auf jeden Fall wieder rein, dazu ist die letzte Krankenkasse, egal ob privat oder gesetzlich, verpflichtet (vorbehaltlich politischer Änderungen).
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