Krankenkassenwechsel-Frist (Krankenkassenrecht)

Henry @, Freitag, 02.02.2007, 10:46 (vor 6504 Tagen)

Guten Tag,
am 01.02.2007 hat mich die Taunus BKK über eine rückwirkende
Beitragserhöhung ab Anfang Januar informiert. Ich möchte die Kasse
wechseln. Bei rechtzeitiger Mitteilung hätte ich bereits im Januar
kündigen können. Bin ich jetzt trotzdem an die volle Frist gebunden
oder verkürzt sich die Frist wegen der verspäteten Mitteilung um
einen Monat.
Ich habe den Eindruck, dass die Information-Schreiben vom 29.Januar- absichlich so spät abgeschickt wurde, um eine frühere
Kündigung zu verhindern.

Vielen Dank für Eure Antworten
Henry

Re: Krankenkassenwechsel-Frist

Rudi, Freitag, 02.02.2007, 13:12 (vor 6504 Tagen) @ Henry

Ist die Erhöhung zum 01.01.2007 denn so überraschend für Dich? In sämtlichen Medien war von Beitragserhöhungen die Rede.

Re: Krankenkassenwechsel-Frist

naukib, Sonntag, 11.02.2007, 18:39 (vor 6495 Tagen) @ Henry

Hallo Henry,
bin auch bei dieser Kasse. Info über die Erhöhung liegt mir ebenfalls nicht vor. Habe es erst über die Gehaltsabrechnung erfahren. Meine Kündigung geht heute raus.
Mfg
naukib

Re: Krankenkassenwechsel-Frist

Jan, Sonntag, 11.02.2007, 19:03 (vor 6495 Tagen) @ naukib

Guckt mal hier: http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1171216920&news=175682514

Dort gibts Infos zum Sonderkündigungsrecht.

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