Krankenkassenwechsel-Frist (Krankenkassenrecht)

Henry @, Freitag, 02.02.2007, 10:46 (vor 6504 Tagen)

Guten Tag,
am 01.02.2007 hat mich die Taunus BKK über eine rückwirkende
Beitragserhöhung ab Anfang Januar informiert. Ich möchte die Kasse
wechseln. Bei rechtzeitiger Mitteilung hätte ich bereits im Januar
kündigen können. Bin ich jetzt trotzdem an die volle Frist gebunden
oder verkürzt sich die Frist wegen der verspäteten Mitteilung um
einen Monat.
Ich habe den Eindruck, dass die Information-Schreiben vom 29.Januar- absichlich so spät abgeschickt wurde, um eine frühere
Kündigung zu verhindern.

Vielen Dank für Eure Antworten
Henry


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