Auslandsaufenthalt vor Rente (Krankenkassenrecht)
Hallo,
mein Bekannter war 6 Jahre im Ausland und kam dann zurück. Nach 2 Jahren als Arbeitnehmer hatte er einen Unfall, der zu einer Berufsunfähigkeitsrente führte. Diese ging dann über in eine Altersruhegeld. Nun scheinen die Zeiten nicht für eine Pflichtversicherung der Renter auszureichen. ( 9/10 Regelung). Wann ist denn für diese Berechnung der Ende-Stichtag, der Rentenantrag BU, der Renteneintritt BU oder der Antrag Altersruhegeld oder Eintritt Altersruhegeld.
Danke für die Hilfe
Re: Auslandsaufenthalt vor Rente
Hallo,
der Stichtag ist der Tag der Rentenantragstellung.
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
Versicherungspflichtig sind:
"Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren..."
Gruß