Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich war die letzten 7 Monate über die Agentur für Arbeit gesetzlich versichert bei der AOK (vor der Arbeitslosigkeit war ich 4 Jahre privat versichert).
Ich beginne jetzt wieder eine Tätigkeit mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, bin also wieder versicherungspflichtig in der GKV (was ich ja während der Arbeitslosigkeit auch war).
Ich würde nur gerne zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Muss ich bei der AOK bleiben, bei der ich während der Arbeitslosigkeit versichert war?
Danke! Gruss, Marco