Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich war die letzten 7 Monate über die Agentur für Arbeit gesetzlich versichert bei der AOK (vor der Arbeitslosigkeit war ich 4 Jahre privat versichert).
Ich beginne jetzt wieder eine Tätigkeit mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze, bin also wieder versicherungspflichtig in der GKV (was ich ja während der Arbeitslosigkeit auch war).
Ich würde nur gerne zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Muss ich bei der AOK bleiben, bei der ich während der Arbeitslosigkeit versichert war?
Danke! Gruss, Marco
Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit
Nein, musst du nicht ! Mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit kannst / darfst / musst du dir sogar eine Kasse aussuchen. Geschieht dies nicht innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn wirst du zwangseingestuft, was eher eine unschöne Sache ist, da hier die Fremdanmeldung durch deinen AG möglich ist...
Such dir raus was deiner Meinung nach am ehesten zu dir passt. Kleiner Tipp noch von mir, schau, dass du bundesweit freie Krankenhauswahl etc dabei hast, damit du im Falle eines Falles gut versorgt bist und nicht ins nächstbeste Schlachthaus gebracht wirst
MfG
der Schnitzel
Re: Frage zum KK-Wechsel nach Arbeitslosigkeit
In jedem Fall musst Du die Mitgliedschaft bei der AOK kündigen.
Grundsätzlich muss Du, nachdem mit Beginn der Arbeitslosigkeit die AOK gewählt wurde, 18 Monate bei der AOK bleiben, wenn Du krankenversicherungspflichtig bist. Erst dann kannst Du kündigen. Bis Ende Februar besteht aber bei vielein Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht, weil die Beiträge zum 01.01.2007 auf breiter Front gestiegen sind. Voraussetzung für die Kündigung ist eine bestehende Mitgliedschaft.
Informiere Dich aber am besten bei Deiner AOK vorher über Bonustarife usw. - zudem haben die AOKn angekündigt, zum 01.04. Wahltarife anzubieten, was ebenfall interessant sein kann.