Re: Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Ob die 18 monatige Bindungsfrist erfüllt werden muss oder nicht hängt davon ab wann der Antrag unterschrieben wurde und mit welchem Datum er rechtskräftig wurde. Sofern dieser nach dem 01.01.2007 unterschrieben wurde hilft nur 18 Monate warten. Wurde er jedoch vor dem 01.01.2007 unterschrieben ist ein Wechsel der Kasse aufgrund des Sonderkündigungsrechts möglich. Das ist allerdings nur noch der Fall sofern die schriftliche Kündigung bei der jetzigen Kasse bis spätestens 28.02.2007 eingeht.
MfG
der Schnitzel
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- Krankenkassenwechsel -
Jovinda,
26.02.2007, 12:36
- Re: Krankenkassenwechsel -
Schnitzel,
26.02.2007, 14:53
- Re: Krankenkassenwechsel - Infosuchender, 02.03.2007, 15:45
- Re: Krankenkassenwechsel -
Schnitzel,
26.02.2007, 14:53