Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich möchte gerne die Krankenkasse wechseln und hätte gerne gewusst, ob das für mich in diesem Jahr möglich ist. Ich war schon als Kind bei meiner KK familienversichert, dann habe ich einen Studierendenbeitrag gezahlt. Mit einer festen Anstellung, die ich kürzlich begonnen habe, musste ich erneut einen Antrag auf Mitgliedschaft ausfüllen und wurde sozusagen als "neues Mitglied" von der KK begrüßt. Muss in nun die 18 Monate warten bis ich zu einer anderen KK wechseln kann oder nicht?
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Herzliche Grüße,
"Jovinda"
Re: Krankenkassenwechsel
Ob die 18 monatige Bindungsfrist erfüllt werden muss oder nicht hängt davon ab wann der Antrag unterschrieben wurde und mit welchem Datum er rechtskräftig wurde. Sofern dieser nach dem 01.01.2007 unterschrieben wurde hilft nur 18 Monate warten. Wurde er jedoch vor dem 01.01.2007 unterschrieben ist ein Wechsel der Kasse aufgrund des Sonderkündigungsrechts möglich. Das ist allerdings nur noch der Fall sofern die schriftliche Kündigung bei der jetzigen Kasse bis spätestens 28.02.2007 eingeht.
MfG
der Schnitzel
Re: Krankenkassenwechsel
Und wie verhält es sich, wenn nach der Studentenversicherung kein neuer Antrag unterzeichnet wurde? Also ein direkter Übergang von Studentversicherung und zur Beschäftigung? Hier müsste doch die Zeit eingerechnet werden?