Bemessungsgrenze unterschritten wegen Krankheit : Zwangswechesl von PKV in GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Fall:
Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit 6 Wochen Gehalt. Wenn infolge einer länger anhaltenden Krankheit das Gehalt zeitweise wegfällt und man damit unter die Beitragbemessungsgrenze rutscht, wird man dann wieder zwangsweise in die GKV rekrutiert oder kann man bei seiner PKV bleiben?
Wird Übergangsgeld, dass evtl.bei einer Kur oder Reha gewährt wird, mit eingerechnet?
Im voraus schon danke für die Antworten.
Bixi