Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)
Ich würde gerne meinen Privatpatientenstatus aufgeben und in die Familienversicherung meines freiwillig gesetzliche krankenversicherten Ehemannes einsteigen. Bis jetzt sind alle Infos niederschmetternd einfach: no way! Verhaftet bis ans Lebensende.
Gibt es doch einen Tipp bzw. "Kniff" wie man dies doch hinkriegen kann? Habe gehört, dass es ginge wenn ich meinen Beamtenstatus kündigen würde... Fände ich allerdings zu gewagt in der heutigen Zeit...
Hat jemand Erfahrung damit bzw. Infos?
Danke!
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Thomas, Dienstag, 27.02.2007, 15:53 (vor 6479 Tagen) @ Ritterline
Auch wenn Sie angestellt sind, dürfen Sie nicht in die Familienversicherung Ihres Mannes rein. Die Familienversicherung ist nur für Bedürftige da, also Personen, die unter 360 Euro im Monat Einkünfte haben oder maximal einen so genannten 400 Euro Job.
Deshalb sind solche Sparversuche nicht möglich, da gesellschaftspolitisch nicht gewünscht und unsozial! Auch wäre eine freiwillige GKV für Sie als Beamtin ungefähr 50% teurer, da der Arbeitgeber bei Beamten keinen Anteil zur GKV zahlt!
Sollten Sie gerade im Erziehungsurlaub sein, können Sie sich ein Teil Ihrer Kosten für die PKV ersetzen lassen: Dies ist aber abhängig vom Dienstherrn, Ihren Kapitaleinkünfte, den Einkünften Ihres Mannes usw. Dies ist also wieder nur für sozial Schwache gedacht und nicht für Geiz ist Geil.
Entschuldigung, aber dies musste einmal gesagt sein! Solche Überlegungen, die Sie hier anstellen, haben, als dies alles noch ging, den Staat in die Schulden getrieben! Übertreiben Sie es nicht, denn auch Beamte sind entlassbar, was kaum einer weiß - nämlich dann wenn sich die Dienstaufgabe erledigt hat. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Staat bankrott ist und ganze Bereiche abstößt. Hat halt bisher keiner gemacht - hätte man aber mit den Post- und Telekombeamten leicht machen können!
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Schnitzel, Dienstag, 27.02.2007, 18:33 (vor 6479 Tagen) @ Thomas
Zudem frage ich mich gerade:
- Welche Vorteile und Gründe hätte es für Beamte mit 50% Beihilfeanspruch in die GKV zu gehen ? ^^
- Gibt es für Beamte keine Möglichkeit ebenfalls ab dem 1.4. bzw. wenige Monate später (Gesetzgebungsverfahren läuft ja in Teilen noch was kaum jemand weiß) in eine andere PKV zu wechseln bzw. bestimmte Leistungen aus dem Baukastensystem der jetzigen Versicherung auszuschließen ?
Auf die Argumentation bin ich gespannt, weil ich sie bisher nämlich nicht nachvollziehen kann
MfG
der Schnitzel
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Thomas, Mittwoch, 28.02.2007, 00:34 (vor 6479 Tagen) @ Schnitzel
Ab dem 1.1.2009 gibt es diese Möglichkeit, Altersrückstellungen mitzunehmen. Aber der Kontrahierungszwang - außer für den Basistarif - wirkt nur einmal im Beamtenleben bei einem Versicherer. Danach muss immer wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Was die Dame aber sicher wieder ignoriert, ist dass Sie wahrscheinlich einen Toptarif hat.
Billiger wird es, wenn sie z.B. die Wahlleistungen abwählt und sich ins Mehrbettzimmer legt und den Assistenzarzt an sich rumschnippeln lässt. Auch müsste sie den Beihilfeergänzungstarif kündigen für Zahnersatz - denn die 20% Zahnersatz der Beihilfe+50% durch die Quoten-PKV ergeben ohne Ergänzungstarif 70%. Mehr als jeder GKV-Versicherte hat. Alleine diese Annähern an die Leistung der GKV bringt im Monat Beitragseinsparungen bis zu 100 Euro je nach Alter und Beihilfeordnung.
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Schnitzel, Mittwoch, 28.02.2007, 08:12 (vor 6479 Tagen) @ Thomas
die Regelung ab dem 01.01.09 war mir klar, aber danke nochmal für die Klarstellung auch für die unerfahrenden Nutzer dieses Forums.
Ich wollte die Argumentation eigentlich von ihr hören
MfG
der Schnitzel
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Ritterline , Mittwoch, 07.03.2007, 10:42 (vor 6471 Tagen) @ Thomas
Ich hatte eigentlich eine sachliche Frage gestellt und eine sachliche Antwort erwartet. Die Vorhaltung von Geiz ist Geil finde ehrlich gesagt unverschämt, da unsere Familienverhältnisse schon besonders sind (Kind mit 100% Schwerbehinderung) und ich noch nicht weiß wann bzw. ob ich überhaupt wieder arbeiten gehen kann (vielleicht gehen Sie da nochmal ein wenig in sich, lieber Thomas, bevor ich hier so unsanft stellvertretend kollektiv für alle "verbal abgewatscht" werde.)
Für Frauen sind die privaten KVs übrigens nicht unbedingt besser bzw. sogar noch schlechter, was aber einige Herren nicht wissen bzw. was kein Versicherungskaufmann erwähnt!
Das muss auch mal gesagt werden:
1. Kosten wie Schwangerschaftsgymnastik bzw. Rückbildungsgymnastik (dient zur Prävention von Inkontinenz durch Dehnung des Beckenbodens) werden nicht von allen PrivatKVS gezahlt.
2.Wenn die Mutter erkrankt und ihr Kind nicht pflegen kann, dann zahlt die KV keinen Notmütterdienst wie es die gesetzliche KV macht. Das wiederum erzählt auch keiner...
3.Ich kann gerne auf den Chefarzt verzichten, lege ich auch nie Wert drauf und das Einbettzimmer bekommt man eh, wenn"s einem richtig dreckig geht.
4.Wenn eine Kur ansteht müssen die Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst aufgebracht werden. Wenn man dann nur noch einen Ernährer hat und die erschwerten familiären Bedingungen (100% Schwerbehinderung Sohn), dann darf man diese Frage stellen. Vielleicht gibt es ja jemanden in diesem Forum der mich deswegen nicht gleich an den Pranger stellt, sondern mir trotzdem in wohlerzogenem Ton Auskunft geben kann.
Danke!
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Thomas, Mittwoch, 07.03.2007, 16:35 (vor 6471 Tagen) @ Ritterline
Dies alles haben Sie nicht erwähnt. Sie sollten bei Fragen im Internet auch vorher in sich gehen und überlegen, ob Sie uns Ihre Situation klar darstellen wollen/können/sollen/müssen.
Wenn Sie Ihren Job als Beamtin wegen der Schwerbehinderung Ihres Kindes aufgeben, dann entfällt die Beihilfe und Sie können sofort in die Familien-GKV Ihres Mannes. Dass die Beihilfe während der Erziehungszeit trotz GKV des Ehemannes bezahlt, war nicht immer so, ist aber auf Druck der Beamtenverbände eingeführt worden - denn schließlich wollen viele Ober-/Rätinnnen auch gern den Chefarzt ambulant nach der Geburt aufsuchen. Dies ist übrigens verständlich, denn man versichert sich wohl mit Absicht privat, dass man dann auch nach der Geburt in der PKV bleiben kann. Man kann natürlich mit solchen Regelungen Sonderfälle wie den Ihren nicht berücksichtigen.
Allgemein sei angemerkt: Wahrscheinlich sind Sie dem Herdentrieb als vom Leben anhungslose Referendarin von 19 Jahren, der Bedingungen altersbedingt einfach egal waren, gefolgt und dann in eine der typischen Beamten-PKVs geraten. Vielleicht waren Sie aber schon 25 Jahre alt und hatten ein Hochschulstudium hinter sich. Ich bin immer wieder überrascht, wie irritiert z.B. Lehrer bzw. Lehramtsanwärter reagieren, wenn man diese über die Leistungslücken der PKV gegenüber der GKV aufklärt, diesen aber sagt, dass der Staat nun mal aber die Zahlung der Hälfte der GKV ablehnt.
Außerdem ist man im ärztlichen Bereich nun mal besser dran in der PKV+Beihilfe als in der GKV - das mag Ihnen bei einer Schwangerschaft oder einer Behinderung (hier fehlt Gott sei Dank die Budgetierung in der GKV) zu Recht egal sein, bei einer Herz- oder Krebserkrankung entscheidet dies aber u.U. über Leben und Tot.
Sie sehen, dass man im Leben leider nicht alles haben kann. Was mich aufregt, ist, dass Sie sich wohl willentlich für ein System entschieden haben, dass beim Arzt und im Krankenhaus lebenswichtig mehr leistet, für Sie als Beamtin im Dienst billiger war, und jetzt, wo es darum geht, etwas selbst zu zahlen, meckern. Zumal Sie bei einer sorgfältigeren Auswahl Ihrer PKV die meisten Probleme hätten vermeiden können.
Und ich kenne genug Fälle von Beamtinnen, die sich dessen bewusst sind, die aber einfach mehr Wert auf Chefarzt und Einbettzimmer legen (zumal dies in den meisten Ländern eh 100%-Zusatztarife sind, da die Beihilfe nichts mehr dazu zahlt, also etwas, was auch für den GKVler zusatzversicherbar ist) als auf Erstattung von Schwangerschaftsgymnastik. Und diese schließen dann auch eine Kurtarif ab, weil diese genau wissen, dass man immer mit dem schlimmsten rechnen muss und dies auch versichern muss, wenn man es nicht selbst zahlen will oder kann!
Aber bei uns in Deutschland werden ja leider viele nur sauer, wenn etwas Geld kostet, und nicht dann, wenn etwas komplett verweigert wird, wie in der GKV.
Übrigens: Wegen des oft grausamen Hilfsmittelkatalogs der typischen Beamten-PKVs hoffe ich für Sie, dass Sie Ihr behindertes Kind in der GKV unterbringen konnten, sonst müssen Sie hier auch noch je nach Land 20 bis 35% selbst zahlen.
Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV
Besucher, Mittwoch, 07.03.2007, 17:01 (vor 6471 Tagen) @ Ritterline
Guten Tag!
In Grundsätzen kann ich dem Thomas nur zustimmen: Dass die Entscheidung PRO PKV nunmal in aller Regel eine auf Lebenszeit ist - dürfte sich inzwischen auch bis zum letzten Bürger herumgesprochen haben. Jedenfalls sind diese infos für jeden frei zugänglich - den sie interessieren.
Doch um Dir dennoch evtl. einen Schritt weiterzuhelfen, hier nochmal die Rechtslage:
* Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllst Du ganz klar nicht - solange Du Beamte bist. Solltest Du zu einem Zeitpunkt X keine Beamtin mehr und auch sonst nicht versicherungsfrei sein - geht es ausschließlich nach Gesamteinkommen, ob Du bei Deinem Mann unterkriechen könntest.
* Die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllst Du höchstwahrscheinlich ebenfalls nicht. Denn dafür müsstest Du ja gesetzliche Vorversicherungszeiten vorweisen können.
* Bleibt noch der Hauch einer Chance auf eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse - vorausgesetzt, Du würdest z. B. einen versicherungspflichtigen Job (OHNE Beamtenstatus!) aufnehmen UND hast Dich nicht schonmal von der Versicherungspflicht befreien lassen UND bist noch keine 55 Jahre alt.
All das kannst Du auch gern selbst im Detail nachlesen - im SGB V, §§ 5-10 ist das alles genauestens geregelt. Die Texte sind auch im Internet gut zu finden - und sogar noch einigermaßen laienverständlich.