Krankenkassenwahlrecht für Kassenmitarbeiter !!!??? (Krankenkassenrecht)
Hallo !
Ich bin Mitarbeiterin einer großen Krankenkasse. Ich habe negative Erfahrungen mit dem Datenschutz während einer eigenen Erkrankung gemacht, auch wenn nie darüber offen gesprochen wurde oder dies gar zugegeben wurde. Es kann halt nach wie vor leicht problematisch werden, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig deine Krankenkasse ist.
Meine Fragen in diesem Zusammenhang:
1.) Kann ein Krankenkassenmitarbeiter bei einer Kasse arbeiten und bei einer anderen Kasse versichert sein ?
2.) Wie ist die Rechtslage (Gesetze / Urteile) ?
3.) Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht ?
Danke im voraus !
Re: Krankenkassenwahlrecht für Kassenmitarbeiter !!!???
Also bei einer nicht kleinen Krankenkasse in Deutschland sind Mitarbeiter verschiedenster Krankenkassen versichert *smile*.
Ob es allerdings in Eurem Hause gern gesehen ist, wird Dir mit Sicherheit niemand beantworten. Ich denke, man sollte sich diesen Schritt ziemlich gut überlegen...
Auch wäre ich vorsichtig, dieses hier im Netz zu veröffentlichen bzw. würde ich keine Namen nennen.
Liebe Grüße
Chris
Re: Krankenkassenwahlrecht für Kassenmitarbeiter !!!???
Also wenn Mitarbeiter bei einer Krankenkasse arbeiten und bei einer anderen versichert sind, ist das doch das allerletzte. Wie will man da im Wettbewerb sich für die eigenen Kassen einsetzen, wenn man selbst nicht mal versichert ist?
Aber nun zum Problem: Gerade Krankheitsdaten unterliegen der absoluten Vertraulichkeit. Es muss bei einer Kasse gewährleistet sein, dass nur ein kleiner Kreis der Mitarbeiter Zugriff auf die Daten von Kollegen hat und diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese „Personalkrankenkassenbearbeiter“ dürfen diese Infos keinesfalls weitergeben, schon gar nicht an Kolleginnen und Kollegen in AG-Funktion.
Wenn das nicht funktioniert, sollte man sich an den Personalrat und/oder den Datenschutzbeauftragten wenden, die verpflichtet sind, die Einhaltung zu überwachen.
Bei einigen großen Kasse bestehen meines Wissens auch mehrere regionale Personalkrankenkassen-Stellen. Dann gibt es die Möglichkeit, sind von einer anderen Stelle betreuen zu lassen, wenn z. B. zu den Kolleginnen oder Kollegen vor Ort kein Vertrauen hat.
Man sollte aber auch den „Flurfunk“ nicht unterschätzen. Möglicherweise haben gar nicht Mitarbeiter der Personalkrankenkasse geredet, sonder andere Kolleginnen oder Kollegen spekuliert, privat etwas erfahren oder anvertrautes weitererzählt...Gerüchte machen so u. U. schnell die Runde.
Re: Krankenkassenwahlrecht für Kassenmitarbeiter !!!???
Genau so sehe ich es ehrlich gesagt auch, es hat in meinen Augen auch etwas mit Loyalität zu tun. Also ich würde nie auf den Gedanken kommen mich bei einer anderen KK versichern zu lassen.
Re: Krankenkassenwahlrecht für Kassenmitarbeiter !!!???
Ich kann mich nur anschließen:
Das geht doch in keiner Branche (oder wird jedenfalls nirgends gern gesehen), dass man das eine verkauft - und was ganz anderes selbst nutzt oder so. Und ich finde das auch völlig in Ordnung so!
Ich meine: Könnt ihr euch einen guten VW-Verkäufer vorstellen - der Mercedes oder Toyota fährt? Oder einen guten Allianz-Vertreter - der selbst bei der Inter oder der Huk-Coburg versichert ist? Oder einen guten Mitarbeiter der Deutschen Bank - der sein Geld bei der Dresdner Bank oder der Sparkasse liegen hat?
Da würde doch auch keiner mehr das jeweilige Produkt kaufen wollen. Oder? Weil es ja offenbar so mies ist - dass nicht einmal der Mitarbeiter selbst es haben will.
Und wäre es tatsächlich so grottenschlecht, dass ich es nicht mit mir und meinen Ansprüchen vereinbaren könnte - würde ich in der Konsequenz auch den Arbeitgeber wechseln wollen. Denn bei so einer miesen Firma würde ich ja dann auch nicht arbeiten wollen.
Zurück zu Deinem Fall: WENN da wirklich die Personalkrankenkassenleutchens was falsch gemacht haben (und das Informations-Leck nicht doch ganz woanders sitzt) - dann würde ich das klären wollen. Und wenn die Kasse so groß ist, wirds ja auch nen Personalrat oder sowas geben - an den man sich mit wenden kann. Und entweder lässt es sich dann klären und irgendwie ggf. auch was Grundsätzliches an den Prozessen ändern - oder die Konsequenzen würden für mich dann noch ganz anders aussehen, als "nur" die Kassenmitgliedschaft zu wechseln.
Aber wenn Du "nur" die Kasse wechselst und dort weiter arbeiten gehst - brauchst Du Dich sicher nicht zu wundern, wenn die nächste notwendige Kündigung "zufälligerweise" Dich trifft. Wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass sowas passiert.