Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo Zusammen,
weiß jemand, ob es für eine PKV gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistungen gibt? Ich habe im Januar entbunden und bin privat versichert. Wie diverse Freundinnen habe ich dabei die Leistungen einer Beleghebamme in Anspruch genommen.
Jetzt sagt mir meine Krankenkasse, dass sie hierfür keine Leistungen übernimmt. Und zwar weder Vorsorgeleistungen noch - was ich nicht fassen kann - Leistungen für die Wochenbettpflege.
Danke falls jemand eine Info für mich hat!
Re: Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV?
Thomas, Donnerstag, 01.03.2007, 18:01 (vor 6481 Tagen) @ Ellen
Es gibt für die PKV für Beamte und Selbständige keine Mindestansprüche. In der PKV für Angestellte gibt es wegen der Arbeitgeberbeteiligung gewisse Mindestansprüche, sie muss ambulante und stationäre Leistungen anbieten, welche ist nicht definiert.
Meist fehlt auch Kur, Reha, die meisten lebenswichtigen Hilfsmittel (z.B. Eiserne Lunge für 100.000 Euro usw!), viele Heilmittel, in vielen Fällen Anschlussheilbehandlung und häusliche Krankenpflege, Mutter-Kind-Kuren sowieso, Entfall der Beitragszahlung bei Krankheit usw.
Die Hilfsmittel sind meist das größte Problem. Der Hilfsmittelkatalog der GKV umfasst ein dickes Buch, der der schlechtesten PKV-Tarife 6 ZEILEN! Nur wenige Tarife enthalten den Hinweis auf alle lebensnotwendigen und -erhaltenden Hilfsmittel! Dies ist v.a. für behinderte Kinder, die in die PKV hineingeboren werden, fatal - hier können die Eltern gleich einen schlechter bezahlten Job annehmen und sich entverbeamten lassen, um in die GKV reinzukommen, denn das ist auf Dauer billiger als das Selbstbezahlen der Kosten!
Versichert ist meist nur medizinisch notwendige ärztliche Behandlung. Damit fehlt bei vielen PKV die volle Leistung bei der Logopäde, der Physiotherapeut, meistens komplett der Ergotherapeut, die Hebamme usw. Bei einigen PKVs fehlt damit auch der nicht-ärztliche Diplom-Psychotherapeut in der psychischen Behandlung mit GKV-Zulassung (so z.B. bei der HUK).
Allgemein kann man sagen, dass bei den billigeren PKV-Tarifen meist alles fehlt - die gewinnen bizarrer Weise aber immer bei der Stiftung Warentest. Denn je mehr dieser Leistungen, die bei einer alternden Gesellschaft explodieren, versichert sind, desto beitragsinstabiler ist die PKV - ähnlich der GKV!
Zahlen Sie"s halt selbst - die PKV ist oft billiger als GKV+Zusatz-PKV, da müssen Sie halt mal etwas des ersparten Geldes investieren!
Ab 1.1.09 gibt es den Basistarif in der PKV, der vergleichbare Leistungen wie die GKV erbringen muss. Was dies heißen wird, muss man sehen. Vergleichbar heißt dann vielleicht Hebamme, aber auch Stationsarzt und Mehrbettzimmer!
P.S.: Lesen Sie sich Verträge, die unterschreiben, nicht durch? Alles, was nicht expöizit erwähnt ist, wird nicht gezahlt!
Re: Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV?
Ellen , Donnerstag, 01.03.2007, 20:26 (vor 6481 Tagen) @ Thomas
Danke für die ausführliche Antwort - und doch, ich lese mir Verträge, die ich unterschreibe durchaus durch.
Allerdings lag bei Unterzeichnung des Vertrages das Augenmerk nicht auf Entbindungsleistungen. Dass ich diese jetzt doch benötigte war völlig ungeplant - aber natürlich sehr schön.
Außerdem muß ich sagen, dass es fast unmöglich ist, bei Unterzeichnung eines Vertrages zur PKV die kompletten Versicherungsbedingungen bis ins kleinste zu durchforsten.
Selbstverständlich werde ich das benötigte Geld investieren - allerdings muß ich Sie enttäuschen: Als Frau in der PKV sparen Sie nichts - oder fast nichts. Ich jedenfalls habe keinen finanziellen Vorteil durch die PKV - mein Wechsel war rein motiviert durch die bessere Versorgung.
Re: Gibt es gesetzl. vorgeschriebene Mindestleistungen für PKV?
Thomas, Freitag, 02.03.2007, 00:04 (vor 6481 Tagen) @ Ellen
Ich habe bewusst geschrieben, dass Sie sicherlich Geld gegenüber einer GKV+ZUSATZPKV (d.h. ambulant+stationär Privatpatient) mit gleicher Leistung wie Voll-PKV gespart haben.
Wenn Sie allerdings jetzt schon 700 Euro für Ihre PKV zahlen, dann würde ich Ihre Frustration über Ihre PKV und die Erstattung der Hebammenkosten verstehen.