Re: Mitversichert (Krankenkassenrecht)
Als Ich AGlerin gilt Ihre Frau als hauptberuflich selbstständig.
für hauptberuflich Selbstständige ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Als Ich AGlerin gilt Ihre Frau als hauptberuflich selbstständig.
für hauptberuflich Selbstständige ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
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