Künstliche Befruchtung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
kann mir jemand sagen ob bei nicht verheirateten Paaren eine Kostenerstattung erfolgen kann? In einem neuen Urteil ist zwar zu lesen das die eigentliche künstliche Befruchtung nicht erstattet wird, allerdings die Hormonbehandlung und die Beobachtung des Zyklus. Und wenn wenigstens das anerkannt werden würde, wären wir schon sehr dankbar - weil bereits schon sehr teuer!
Für Informationen über die Hormonbehandlung würde ich mich sehr freuen!
Schmitti
Re: Künstliche Befruchtung
... anzumerken ist hierbei noch, dass ich die Information der Kostenübernahme von Hormonbehandlung aus der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 01.03.2007 habe.