Künstliche Befruchtung (Krankenkassenrecht)

Schmitti @, Freitag, 02.03.2007, 16:31 (vor 6476 Tagen)

Hallo,
kann mir jemand sagen ob bei nicht verheirateten Paaren eine Kostenerstattung erfolgen kann? In einem neuen Urteil ist zwar zu lesen das die eigentliche künstliche Befruchtung nicht erstattet wird, allerdings die Hormonbehandlung und die Beobachtung des Zyklus. Und wenn wenigstens das anerkannt werden würde, wären wir schon sehr dankbar - weil bereits schon sehr teuer!
Für Informationen über die Hormonbehandlung würde ich mich sehr freuen!
Schmitti


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