@ Jan:
Genau: Versicherungsfreiheit von Beginn der Beschäftigung an gilt (Inkrafttreten des GKV-WSG vorausgesetzt!) seit 02.02.2007 nur noch dann, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers nicht nur in der neuen Beschäftigung, sondern auch über mindestens drei Kalenderjahre in der vorangegangenen Beschäftigung die Einkommensgrenze überstiegen hat. Du wirst also ab 01.04.2007 grds. der Versicherungspflicht unterliegen.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hierbei übrigens nicht wirklich - sondern nur klare Gesetze und Sachverhalte, die jeweils geprüft werden und gelten. Bei Deiner Situation gibt es auch die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht nicht - was manchmal noch ein Weg sein kann, wenn jemand partout nicht in die GKV will.
Wenn Dir der PKV-Schutz aber so wichtig ist UND Du davon ausgehst, auch die nächsten 3 Jahre noch dort angestellt zu bleiben UND über der Grenze zu verdienen - könntest Du ja mal Deine PKV nach einer Anwartschaft oder so fragen, um Dir Deine jetzigen Konditionen evtl. zu erhalten, wenn/falls Du Dich dann wirklich wieder privat versichern möchtest/kannst.
Alles bisher Gesagte sieht jedoch ganz anders aus - solltest Du schon das 55. Lebensjahr vollendet haben UND in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen sein. Dann tritt nämlich keine Versicherungspflicht ein - und Du könntest also in der PKV bleiben.
Die erste Prüfung zur Versicherungspflicht nimmt übrigens der Arbeitgeber vor - der ja auch Deine Meldungen erledigen muss. Dieser wiederum wird von den Krankenkassen und von den Rentenversicherern geprüft - und wird also schon deshalb Falsch-Beurteilungen tunlichst vermeiden, weil es sonst vor allem an sein Geld geht. Sollte er Dich nämlich falsch beurteilen - muss er für mehrere Jahre rückwirkend Deine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse nachzahlen, während er Dich nur für ein paar Monate dran kriegen kann. Und die Beiträge an die PKV sind für diese Zeit dann sowieso futsch.
Freundliche Grüße