Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin seit 2 Jahren selbständig und bin deshalb in der PKV versichert.
Nun werde ich ab 01.04.07 in ein Angestelltenverhältnis wechseln (mit Gehalt über Pflichtversicherungsgrenze).
Ist es richtig, dass ich dann wieder pflichtversichert bin (also in die GKV zurück muss), da ich nicht nachweisen kann, dass ich bereits 3 Jahre über Pflichtversicherungsgrenze als Angestellter verdient habe? Laut dem neuen Gesetz gibt es dafür nämlich keine Ausnahmeregelung, was bedeutet, dass beim Statuswechsel am 01.04. garnicht geschaut wird, was vorher war.
Habe ich nicht eine Art "Gewohnheitsrecht".
Wer überprüft überhaupt, ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist?
Danke und Gruss,
Jan
Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln?
@ Jan:
Genau: Versicherungsfreiheit von Beginn der Beschäftigung an gilt (Inkrafttreten des GKV-WSG vorausgesetzt!) seit 02.02.2007 nur noch dann, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers nicht nur in der neuen Beschäftigung, sondern auch über mindestens drei Kalenderjahre in der vorangegangenen Beschäftigung die Einkommensgrenze überstiegen hat. Du wirst also ab 01.04.2007 grds. der Versicherungspflicht unterliegen.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hierbei übrigens nicht wirklich - sondern nur klare Gesetze und Sachverhalte, die jeweils geprüft werden und gelten. Bei Deiner Situation gibt es auch die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht nicht - was manchmal noch ein Weg sein kann, wenn jemand partout nicht in die GKV will.
Wenn Dir der PKV-Schutz aber so wichtig ist UND Du davon ausgehst, auch die nächsten 3 Jahre noch dort angestellt zu bleiben UND über der Grenze zu verdienen - könntest Du ja mal Deine PKV nach einer Anwartschaft oder so fragen, um Dir Deine jetzigen Konditionen evtl. zu erhalten, wenn/falls Du Dich dann wirklich wieder privat versichern möchtest/kannst.
Alles bisher Gesagte sieht jedoch ganz anders aus - solltest Du schon das 55. Lebensjahr vollendet haben UND in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert gewesen sein. Dann tritt nämlich keine Versicherungspflicht ein - und Du könntest also in der PKV bleiben.
Die erste Prüfung zur Versicherungspflicht nimmt übrigens der Arbeitgeber vor - der ja auch Deine Meldungen erledigen muss. Dieser wiederum wird von den Krankenkassen und von den Rentenversicherern geprüft - und wird also schon deshalb Falsch-Beurteilungen tunlichst vermeiden, weil es sonst vor allem an sein Geld geht. Sollte er Dich nämlich falsch beurteilen - muss er für mehrere Jahre rückwirkend Deine Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse nachzahlen, während er Dich nur für ein paar Monate dran kriegen kann. Und die Beiträge an die PKV sind für diese Zeit dann sowieso futsch.
Freundliche Grüße
Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln?
Hab ähnliches Problem:
Jahrelang selbständig, PKV, sehr zufrieden.
Jetzt angestellt und > 4000 Brutto, aber GKV.
Ich will aber nicht.
Wir sind grad am suchen nach einer Lösung. Heisst: Selbständig bleiben und argumentieren, dass man mehr für Selbständigkeit macht als für Firma.
Was meint ihr dazu?
Gibt es noch keine Hinweise auf Gewohnheitsrecht?
Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln?
Wenn Sie als Angestellte weniger arbeiten und/oder weniger verdienen als als Selbständige, geht das. Wenn Sie als Angestellte eine 40-Stunden-Woche haben, ist das aber kaum begründbar, da Sie ja dann als Selbständige mindestens 41 Stunden arbeiten müssen und irgendwann ja noch schlafen müssen.
Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln?
Hallo,
heißt das im umkehrschluß, das wenn ich nachweisen kann, wie eigentlich, das ich vor meiner Selbstständigkeit mindestens 3 Jahre über der Bemessungsgrenze verdient habe (muß das "am Stück" sein) und Mitglied einer PKV war/bin, das ich dann nicht in die GKV muß?
In meinem Fall hieße dies
- ca. 7 Jahre Angestellt, in PKV über Bemessungsgrenze.
- ca. 4 Jahre Selbstständig, in PKV.
- Jetzt wieder angestellt, über Bemessungsgrenze.
Muß ich dann auch für mind. 3 Jahre in GKV?
Gruß und Dank im Vorraus,
Roland Kern
Re: Gesundheitreform - Zwang in die GKV zu wechseln?
Es müssen laut Gesetz drei Jahre am Stück einem vorigen Angestellten- oder Beamtenverhältnis über der beim Eintritt in das neue Angestelltenverhältnis geltenden Pflichtgrenze verdienen, d.h. Sie müssen in der Vergangenheit schon viel verdient haben, um die heutige Pflichtgrenze zu reißen, damit Sie diese angebliche Gesetzeslücke nutzen können.
Na ja, darüber werden die Gerichte entscheiden.