Anwartschaft weiterhin notwendig? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Ich lebe seit 1.8.2006 in den USA und bin ueber meinen amerikanischen Arbeitgeber krankenversichert.
Vorher war ich bis 31.7.2006 in Deutschland bei einer BKK freiwillig gesetzlich versichert, und habe zum 1.8.2006 bei dieser BKK eine Anwartschaft abgeschlossen, damit ich bei meiner Rueckkehr in ca 2-3 Jahren wieder in die GKV eintreten kann.
Nun meine Frage...wird nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform weiterhin eine Anwartschaft benoetigt oder nicht?
Das Bundesministerium fuer Gesundheit schreibt auf seiner Internetseite:
"Was gilt für Auslandsrückkehrer?
Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren und keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, können sich künftig in der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern. Ab 1.7.2007 steht ihnen der erweiterte Standardtarif offen und ab 1.1.2009 steht ihnen der Basistarif zur Verfügung. Sofern diese Auslandsrückkehrer vor ihrer Ausreise zum Beispiel als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied waren, werden sie schon ab 1.4.2007 Mitglied in ihrer früheren gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin."
...auf Nachfrage bei meiner BKK erhalte ich folgende Erklaerung:
"Nach dem ZR 101/2007 des BKK Bundesverbandes in dem der Entwurf eines Rundschreibens für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung der bisher Nichtversicherten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zum 1. April 2007 vom 26.02.07 veröffentlichet wurde, ist die Anwartschaft bei Frau XXXX auch nach dem 01.04.07 notwendig, da Frau XXXX sonst nach der Rückkehr aus dem Ausland der privaten Versicherung zugeordnet wird und keine Möglichkeit besteht, in die GKV zurück zu kommen.
Außer natürlich, wenn Frau XXXX nach der Rückkehr aus dem Ausland anderweitig versicherungs- pflichtig werden würde."
Vielen Dank!