Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung???? (Gesetzliche Krankenkassen)

jurix, Donnerstag, 21.05.2009, 09:20 (vor 5666 Tagen) @ Lord

nun,
§ 51 SGB V
(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.

Die meisten Kassen schicken vorher eine Mitteilung, wo der Versicherte Angaben zu Unterhaltspflichtigen machen kann. Man muss ja schließlich prüfen, ob nicht durch die Verrechnung bedürftigkeit entsteht.

Bevor Du allerdings die Welle machst: Warum hast Du die 90 € nicht bezahlt? Hast Du gedacht, das gilt nur für andere und nicht für Dich? Eigentlich kannst Du froh sein, dass Du nicht bei der AOK versichert bist. Die hätten Dir schon längst eine Lohnpfändung ins Haus bzw. zum Arbeitgeber geschickt.

Künftig kommt eh keiner mehr um die Zuzahlung drumrum. Und die Kassen haben auch nicht mehr den schwarzen Peter - denn dann ziehen die Krankenhäuser/Kurkliniken selbst die Zuzahlungen ein.

j


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