Re: Kündigung bei neuer Arbeit? (Krankenkassenrecht)
Nein, die Kündigungsfrist ist bei der gesetzlichen KV (AOK) einzuhalten (§ 175 SGB V). Du kannst bei einem neuen Arbeitgeber nicht die KK wechseln. Die KK kannst du nur wechseln, wenn du grds. mindestens 18 Monate bei der AOK versichert warst und die Kündigungsfrist von 2 Kalendermonaten einhälst. Du siehst es also richtig.
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- Kündigung bei neuer Arbeit? -
Thomas,
18.04.2007, 22:20
- Re: Kündigung bei neuer Arbeit? - noname, 19.04.2007, 00:08