Kündigung bei neuer Arbeit? (Krankenkassenrecht)

Thomas @, Mittwoch, 18.04.2007, 22:20 (vor 6429 Tagen)

Hallo und guten Tag!

Ich sitze hier und brüte über die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Anmerkungen über Kündigungsgründe habe ich bereits gelesen.
Ich bin seit vielen Jahren bei der AOK Schleswig-Holstein versichert, weil ich in SH wohne. Zuletzt seit 27 Monate über das Arbeitsamt bei der AOK. Nun habe ich ab 01.05.07 in Hamburg einen neuen Job.
Soweit ich die Ausführungen richtig verstanden habe, muss ich bei meiner alten Kasse 2 Monate Kündigungsfrist einhalten.Sehe ich das richtig, dass ich mit einem neuen Job nicht einfach die Kasse wechseln kann? So wie, mit einem neuen Fahrzeug, die Kfz-Versicherung?

Danke fürs Lesen und einer eventuellen Antwort.

Gruß Thomas, 22926 Ahrensburg

Re: Kündigung bei neuer Arbeit?

noname, Donnerstag, 19.04.2007, 00:08 (vor 6429 Tagen) @ Thomas

Nein, die Kündigungsfrist ist bei der gesetzlichen KV (AOK) einzuhalten (§ 175 SGB V). Du kannst bei einem neuen Arbeitgeber nicht die KK wechseln. Die KK kannst du nur wechseln, wenn du grds. mindestens 18 Monate bei der AOK versichert warst und die Kündigungsfrist von 2 Kalendermonaten einhälst. Du siehst es also richtig.

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