Kündigung bei neuer Arbeit? (Krankenkassenrecht)
Hallo und guten Tag!
Ich sitze hier und brüte über die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Anmerkungen über Kündigungsgründe habe ich bereits gelesen.
Ich bin seit vielen Jahren bei der AOK Schleswig-Holstein versichert, weil ich in SH wohne. Zuletzt seit 27 Monate über das Arbeitsamt bei der AOK. Nun habe ich ab 01.05.07 in Hamburg einen neuen Job.
Soweit ich die Ausführungen richtig verstanden habe, muss ich bei meiner alten Kasse 2 Monate Kündigungsfrist einhalten.Sehe ich das richtig, dass ich mit einem neuen Job nicht einfach die Kasse wechseln kann? So wie, mit einem neuen Fahrzeug, die Kfz-Versicherung?
Danke fürs Lesen und einer eventuellen Antwort.
Gruß Thomas, 22926 Ahrensburg