wiederaufnahme nach rausschmiss (Krankenkassenrecht)
hallo,
folgende situation: a war lange krankgeschrieben, danach arbeitslos, dann mittels förderung durch aa selbstständig, in dieser zeit gab es einen rückfall, so dass sich 3 krankenkassenbeiträge aufstauten.
im februar 07 bezahlte a den beitrag 2 tage zu spät und wurde dann rausgeschmissen aus der gesetzlichen krankenkasse. nun gibt es seit dem 1.4. die neue versicherungspflicht. a ruft also kk an und verlangt wiederaufnahme, diese stimmt zu aber nur als neuaufnahme. a ist aber seit 1983 durchgehend bei dieser kk gewesen und will lieber eine wiederaufnahme und keinen neuantrag.
wie sieht da die rechtslage aus?
a ist selbstständig und will aber in der gesetzlichen bleiben.
vielen dank schon mal für die antworten
lg, katja