HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung???? (Gesetzliche Krankenkassen)

Cecile @, Mittwoch, 20.05.2009, 12:04 (vor 5667 Tagen)

Hallo an alle rechtskundigen.....

folgendes...
ich war über 6 wochen krankgeschrieben und habe für den zeitraum 22.04 - 04.05.09 krankengeld bezogen.....
jetzt hat mir die krankenkasse einen betrag abgezogen von dem krankengeld der aus der zeit 2006 stammt..
ich habe weder eine mahnung , errinnerung noch irgendetwas von der kasse bekommen....
hinzu bin ich noch seit januar arbeitslos und leider gottes auf dieses geld angewiesen....
DARF EINE KRANKENKASSE DAS EINFACH SO TUN ????

würde mich über schnelle antwort sehr freuen.....
MFG

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

Czauderna, Mittwoch, 20.05.2009, 13:28 (vor 5667 Tagen) @ Cecile

Hallo,
kann man so nicht sagen - dazu muesste man genau wissen
was abgezogen wurde und warum und wieviel der Abzug
in % vom tatsächlichen Krankengeldbetrag (2009) der Abzug war.
Gruß
Czauderna

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

cecile @, Mittwoch, 20.05.2009, 13:45 (vor 5667 Tagen) @ Czauderna

hallo

also ich bekam bzw sollte 252,46 € bekommen davon wurden mir 90,00€ abgezogen...(erstmal)
diese 90,00 € wären angeblich krankenhaus-,fahrkosteneigenanteile von 2006.
eine auflistung bzw was genau es ist kann ich nicht sagen da ich nichts schriftliches habe und telefonisch mir auch keine genaue auskunft geben konnte...

mfg cecile

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

ichweissbescheid, Mittwoch, 20.05.2009, 15:05 (vor 5667 Tagen) @ cecile

Na, da wirste in 2006 im Krankenhaus gewesen sein und die Eigenanteile nicht bezahlt haben. Und sicher gab es dazu eine oder mehrere Aufforderungen der Zahlung nachzukommen.

Also besteht die Forderung und der Abzug ist doch völlig korrekt.

Schulden müssen beglichen werden, müssen wir alle. Und wenn schon nicht freiwillig, setzt die Kasse da den Hebel an der richtigen Stelle an.

iwb

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

cecile @, Mittwoch, 20.05.2009, 17:01 (vor 5667 Tagen) @ ichweissbescheid

es tut mir leid...dies ist alles richtig was du sagst....
NUR ich habe keine Aufforderung bekommen sonst hätte ich es doch bezahlt...
und wie der unfreundliche mann am tele mir sagte und bestätigte das es sowas nicht gibt. !!!!!!!!!!!!!!!!!
die schreiben keine !!!!!!!!!!!!!!
wortwörtlich.....
es geht mir hier um mein lebensunterhalt.....
verstehe mich da bitte nicht falsch

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

Lord , Mittwoch, 20.05.2009, 20:40 (vor 5667 Tagen) @ cecile

@Cecile
Wenn die Forderung der Krankenkasse berechtigt ist, dann darf die Krankenkasse auch verrechnen.

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

jurix, Donnerstag, 21.05.2009, 09:20 (vor 5666 Tagen) @ Lord

nun,
§ 51 SGB V
(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.

Die meisten Kassen schicken vorher eine Mitteilung, wo der Versicherte Angaben zu Unterhaltspflichtigen machen kann. Man muss ja schließlich prüfen, ob nicht durch die Verrechnung bedürftigkeit entsteht.

Bevor Du allerdings die Welle machst: Warum hast Du die 90 € nicht bezahlt? Hast Du gedacht, das gilt nur für andere und nicht für Dich? Eigentlich kannst Du froh sein, dass Du nicht bei der AOK versichert bist. Die hätten Dir schon längst eine Lohnpfändung ins Haus bzw. zum Arbeitgeber geschickt.

Künftig kommt eh keiner mehr um die Zuzahlung drumrum. Und die Kassen haben auch nicht mehr den schwarzen Peter - denn dann ziehen die Krankenhäuser/Kurkliniken selbst die Zuzahlungen ein.

j

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

Czauderna, Donnerstag, 21.05.2009, 12:02 (vor 5666 Tagen) @ cecile

Hallo,
also es handelt sich bei den 90,00 € um Eigenanteile fürs Krankenhaus (je Tag 10,00 €) und Fahrkosteneigenanteile
(maximal je Fahrt 10,00 €).
Bezahlen musst Du die schon.
Zur Verrechnung mit der laufenenden Geldleistung wurde ja schon die richtige Auskunft erteilt.
Was die fehlende Zahlungsaufforderungen vor der Verrechnung betrifft - so ganz überzeugt davon dass eine solche Aufforderung nicht gestellt wurde bin ich immer noch nicht.
Krankenhauseigenanteile werden zunächst direkt vom Krankenhaus gefordert und erst nachdem dort nicht gezahlt wurde wird die Sache dann von der Kasse übernommen.
was die Eigenanteile von Fahrkosten angeht, so funktioniert das (zuiindest bei uns) so, das zugleich mit der Bezahlung der Fahrkosten an das Transportunternehmen (Taxi oder Krankentransportunternehmen) eine Eigenanteilsrechnung an den Versicherten automatisch versandt wird.
Fazit : Die Verrechnung wäre ohne Ankündigung tatsächlich zweifelhaft ansonsten aber völlig, auch in der Höhe (weniger 50% der Gesatsumme) in Ordnung.
Gruß
Czauderna

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

cecile @, Donnerstag, 21.05.2009, 14:12 (vor 5666 Tagen) @ Czauderna

hallo...

ich dachte eigentlich hier etwas rat und hilfe zu finden aber ich bemerke das ich hier auf eine stufe gestellt werde wo ich NICHT hingehöre.....
wenn ich schulden habe werden die GEZAHLT....
wenn ich im krankenhaus war und eine rechnung bekomme wird die GEZAHLT....
zu JURIX es wäre nett wenn man einen beitrag vorher richtig liest denn dann würdest du auch wissen das ich (in den letzten jahren) weder eine MAHNUNG noch ANDERE SCHRIFTSTÜCKE bekommen habe...und wie ich schon sagte am telefon mir wortwörtlich gesagt wurde das solche schriftstücke NICHT erstellt werden,weil wer soll da noch mit seiner arbeit hinterher kommen !!!!!
denn wenn ich was bekommen hätte würde ich heute nicht hier hilfe suchen sondern könnte meine freizeit anders gestalten !!!
aber ich glaube hier bin ich falsch und werde wenig verstanden und schliesse hiermit nun das thema....
danke

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

GKVler, Donnerstag, 21.05.2009, 14:58 (vor 5666 Tagen) @ cecile

ich kann dir nur empfehlen, schriftlich eine Bescheid über die Berechnung des Krankengeldes, über die Höhe der offenen Zuzahlungen und über Verrechnung von beidem anzufordern - darauf hast einen gesetzlichen Anspruch
und wenn der zuständige Sachbearbeiter "keine Zeit" dafür hat, würde ich deine Anfrage ganz einfach an die Menschen ein bis zwei Stockwerke höher richten, vielleicht haben die dann Zeit
wenn die Zuzahlungen aber tatsächlich noch offen stehen, ist die Kasse dazu berechtigt, diese mit Leistungen zu Verrechnen

Gruß GKVler

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

Czauderna, Donnerstag, 21.05.2009, 17:17 (vor 5666 Tagen) @ cecile

Hallo,
nun sei mal nicht gleich eingeschnappt - du hast hier die Experten gefragt und die haben ihre Meinung aus ihrer Sicht und Erfahrung heraus gesagt.
Du wolltest wissen ob die Eigenanteile zahlen musst obwohl du keine
vorherige Aufforderung dafür erhalten hast und du woltest wissen
ob die Verrechnung der Kasse mit dem Krankengeld rechtens war.
Anwort auf bedde Fragen hast du bekommen.

Ja, du muss zahlen und nein - so wie geschildert ist die Verrechnung durch die Kasse rechtlich nicht haltbar.

Die Begründung der Kasse das zahlungsaufforderungen nicht erstellt würden weil man sonst seiner Arbeit nicht hinterher käme ist schon mehr als eine Frechheit und da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschliessen, über diesen Menschen würde ich mich aber gründlichst beschweren.
Gruß
Czauderna

Re: HILFE!!!! Rechnungen/ Krankengeld/ Verjährung????

Junior, Freitag, 22.05.2009, 08:12 (vor 5665 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

diese Verrechnung, die ohne Weiteres möglich ist, stellt ja wohl einen klassischen VA dar. Von daher kann hier gegen die Verrechnung Widerspruch eingelegt werden.

Hinsichtlich der einbehaltenen 90,- € wird Dir das zwar nichts helfen, aber so ist deine Kasse zumindest dazu gezwungen Dir gegenüber ihr Verwaltungshandeln zu erläutern.

Alle bisherigen Postings haben die Rechtslage erschöpfend erläutert..... aber vorab das einbehaltene Geld zurück zu bekommen ist rechtlich nicht durchsetzbar.

Junior

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