Ende der freiwilligen Mitgliedschaft, Beginn der Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Michael @, Samstag, 12.05.2007, 00:29 (vor 6406 Tagen)

Meine Stieftochter ist freiwillig versichert, da ihr Unterhalt recht hoch war. Das hat sich jetzt geändert. Jetzt sind die Vorrausetzungen für die Familienversicherung erfüllt. Muss die freiwillige Versicherung extra gekündigt werden? Oder, gilt automatisch als Datum für den Wechsel in die Familenversicherung, das Datum wo sich der Unterhalt geändert hat, das geschah zum Februar, die Mitteilung bekamen wir Rückwirkend im April


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